ALAG GmbH & Co. KG, Lease Trend AG, Albis Capital & Co. KG

Bei der ALAG GmbH & Co. KG, der Lease Trend AG und der Albis Capital & Co. KG handelt es sich um Fonds des Emissionshauses Rothmann & Cie. AG.  Geschäftsgegenstand dieser Fonds ist der Leasingmarkt.


ALAG GmbH & Co. KG

Anleger der ALAG GmbH & Co. KG haben sich als atypisch stille Gesellschafter an der Fondsgesellschaft beteiligt. Die ALAG GmbH & Co. KG hatte sich unter anderem an der Robert Strauch GmbH beteiligt, welche Betreiber des Mietwagenunternehmens Budget war. Budget hat im Jahr 2009 jedoch Insolvenz angemeldet, was wiederum auch erhebliche Auswirkungen auf die ALAG hatte. Nachdem im August 2009 die Liquidation der Gesellschaft durch die Gesellschafter abgelehnt wurde, soll im Dezember 2009 der Beschluss zur Liquidation der ALAG mit einer Zustimmung von 76,39 % beschlossen worden sein. Seither hat die ALAG das operative Geschäft eingestellt und widmet sich ganz der Abwicklung der Gesellschaft. Mit Wirkung zum 31.12.2009 ist der ursprüngliche Geschäftsführer Andreas Oppitz als Geschäftsführer der Gesellschaft ausgeschieden. Seit dem 01.01.2010 ist Bernd Müller, Bankdirektor a.D,  als neuer Geschäftsführer bestellt.

Die neue Geschäftsführung fordert zur Regulierung der Gesellschaftsschulden von den Anlegern, die noch ausstehenden Einlagen ein. Das bedeutet, dass die Anleger, die Sprint-Verträge abgeschlossen haben, ihre Raten bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter erbringen sollen. Classic-Anleger bzw. Classic-Plus-Anleger sollen die erhaltenen Ausschüttungen bzw. Umbuchungen auf den Plus-Vertrag zurückzahlen.

Von der ALAG wurde ein Hamburger Rechtsanwalt Jörg Mahlmann mit der Forderungseinziehung beauftragt. Anleger, die auf die Zahlungsaufforderung nicht reagieren, werden nun gerichtlich auf Zahlung in Anspruch genommen. Sollten Sie eine solche Zahlungsaufforderung erhalten, empfehlen wir Ihnen, keine Zahlung zu leisten, ehe nicht eine Prüfung der Ansprüche durch einen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechtes spezialisierten Rechtsanwalt erfolgt ist. Diverse Gerichte – so das Landgericht Hamburg – bestätigten Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die ALAG, da das Emissionsprospekt fehlerhaft ist.

 

Lease Trend AG

Auch die Anleger, die sich an der Lease Trend AG beteiligt haben, sind als atypische stille Gesellschafter der Fondsgesellschaft beigetreten. Auch hier können Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die Lease Trend AG begründet sein, die auf Rückzahlung ihrer geleisteten Einlage gerichtet sind.  Das Oberlandesgericht München hat in einem Hinweisbeschluss, die vorläufige Rechtsauffassung vertreten, dass auch bei dem Emissionsprospekt der Lease Trend AG Fehler enthalten sind.

 

Albis Capital AG & Co. KG

Auch um die Albis Capital AG & Co. KG steht es nicht gut. Aktuell wurden die Anleger der Albis Capital AG & Co. KG aufgefordert, der Liquidation der Fondsgesellschaft mit Wirkung zum 30.06.2012 im Wege des schriftlichen Beschlussverfahrens zuzustimmen. Hierbei handelt es sich schon um die zweite Aufforderung zur Zustimmung zum Liquidationsbeschluss, nachdem bei der ersten Aufforderung vom 27.03.2012 die Ladungsfrist nicht eingehalten wurde. Über ihre Anwälte behauptet die Fondsgesellschaft, dass die Anleger im Falle einer Liquidation besser stünden, als wenn die Gesellschaft das Insolvenzverfahren beschreitet. Dabei wird unterstellt, dass bei Beendigung der Liquidation den Anlegern – bezogen auf eine Einlage von 1.000,- €  – ein Betrag von 708,- € als Auseinandersetzungsguthaben zufließen wird. Im Falle der Insolvenz prognostiziert die Gesellschaft hingegen ein Auseinandersetzungsguthaben von 274,- € bezogen auf eine Einlage von 1.000,- €. Die Kosten des Insolvenzverfahrens werden auf über 10 Mio. € geschätzt.

Selbst die Treuhandkommanditistin, die HFT Hanseatische Treuhand GmbH, welche treuhänderisch die Anteile für die Anleger hält, empfiehlt der Liquidation nicht zuzustimmen, da es sich bei den von der Fondsgesellschaft zugrundegelegten Zahlen nur um Schätzungen handelt, die weder durch Fakten noch Unterlagen belegt seien.

Im Falle der Liquidation aber auch bei Insolvenz der Albis Capital AG & Co. KG, droht den Anlegern – wie bei der ALAG -, dass sie zur Zahlung der rückständigen Einlagen (bei Sprint-Verträgen) bzw. der erhaltenen Ausschüttungen bzw. Umbuchungen (bei Classic/Classic-Plus-Verträgen) durch den Fonds aufgefordert werden. Auch hier empfehlen wir Ihnen, einer Zahlungsaufforderung nicht Folge zu leisten, ehe eine Prüfung durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt erfolgt ist.

Jana Naumann

Rechtsanwältin

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Autor: Martin Buck

Autor: Martin Buck

Rechtsanwalt

Inhaber esb Timișoara


Veröffentlicht am 29.08.2012
unter #Allgemein, #Bankrecht