Änderung der Strafprozeßordnung zur Telekommunikations-Überwachung

Die Strafprozeßordnung enthält in der beschlossenen Fassung keine Ausweitung der Abhörbefugnisse gegenüber der bisherigen Regelung, insbesondere nicht die Pflicht der Provider, TK-Daten ohne Verdacht mitzuspeichern.

Veröffentlicht am 28.12.2001
unter #Onlinerecht