Euro-Einführungsgesetz Artikel 8-16
Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Münzwesens § 1 Änderung des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen 690-1 In § 12a des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch … geändert worden ist, werden nach dem Wort "Münzen" die Wörter "oder den gemäß Artikel 105a Absatz 2 des EG-Vertrages herauszugebenden Euro-Münzen" eingefügt. § 2 Änderung der Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Marken 690-1-2 Die Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Marken vom 13. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3520) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefaßt:
b) Absatz 2 wird wie folgt faßt:
2. § 6 wird gestrichen. Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Währungsrechts § 1 Änderung des Währungsgesetzes 7600-1a § 3 des Währungsgesetzes vom 20. Juni 1948 (WiGBl. Beilage Nr. 5 S. 1), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird aufgehoben. § 2 Änderung der Verordnung zur Einführung der Deutschen Mark im Saarland 7600-2 § 4 Nr. 2 der Verordnung zur Einführung der Deutschen Mark im Saarland in der im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 7600-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben. § 3 Beendigung der Anwendung von Artikel 3 der Anlage I des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion Artikel 3 der Anlage I des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Mai 1990 (BGBl. 1990 II S. 518, 548) ist nicht mehr anzuwenden. Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe 402-12-5 § 10a des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe vom 18. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3603, 3604), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt gefaßt:
2. der Mietvertrag für die Lebenszeit eines Vertragspartners abgeschlossen wird." 2. Absatz 3 wird wie folgt gefaßt:
Änderung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes 403-23-2 § 46 Abs. 1 Satz 5 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2457), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird aufgehoben. Änderung des Landbeschaffungsgesetzes 54-3 Das Landbeschaffungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 54-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch …, wird wie folgt geändert: 1. § 25 Abs. 2 wird aufgehoben. 2. § 51 wird wie folgt geändert:
b) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes 7400-1 § 49 des Außenwirtschaftsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7400-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch … geändert worden ist, wird aufgehoben. Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 7631-1 Das Versicherungsaufsichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2), zuletzt geändert durch …, wird wie folgt geändert 1. § 53c Abs. 2 Satz 2 wird aufgehoben. 2. Nach § 160 wird folgender § 161 eingefügt: "§ 161
3. Die Anlage Teil C wird wie folgt geändert:
b) Nummer 7 wird wie folgt gefaßt:
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang Die auf Artikel 2 §§ 2, 3 und 4, Artikel 4 § 3, Artikel 7 § 2 und Artikel 8 § 2 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden. Inkrafttreten Am Tage nach der Verkündung treten in Kraft 1. Artikel 4 § 2, soweit er sich auf Artikel 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch bezieht, 2. Artikel 4 § 3 Abs. 1 Nr. 2, soweit durch ihn § 39 Abs. 8 Satz 2 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute einfügt wird, 3. Artikel 4 § 3 Abs. 2 Nr. 3, soweit durch ihn § 64 Abs. 6 Satz 2 der Verordnung über die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen eingefügt wird, 4. Artikel 5 § 1 Nr. 3, 5. Artikel 6 und 6. Artikel 8. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft. |