Umwelt-Audit-Verfahren

 

Das Umwelt-Audit-Verfahren

Inhalt:

Grundsätzliches zum Umwelt-Audit

Vorteile

1. Schritt: Festschreibung einer Umweltpolitik

2. Schritt: Die Umweltprüfung

3. Schritt: Die Erstellung eines Umweltprogramms

4. Schritt: Das Umweltmanagement

5. Schritt: Die interne Umweltbetriebsprüfung

6. Schritt: Die Umwelterklärung

7. Schritt. Die externe Betriebsüberprüfung

8. Schritt: Eintragung und Zertifizierung

 

Grundsätzliches zum Umwelt-Audit

Hinter der Bezeichnung des als Umwelt-Audit bezeichneten Verfahrens verbirgt sich eine Rechtsverordnung der Europäischen Gemeinschaft vom 29.6.1993 "über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung."

Ziel dieser Verordnung ist, die Unternehmer zu einer dauerhaft ökologisch orientierten Betriebsführung zu bewegen, an dessen Ende eine Zertifizierung nach der o.g. Verordnung erfolgt.

Die anfänglich mit einiger Skepsis betrachtete Umwelt-Audit-Verordnung kann mittlerweile als erfolgreiches Instrument auf der Ebene des betrieblich durchgeführten Umweltschutzes angesehen werden.
Aufgrund der auf Unternehmerseite ständig wachsenden Umweltsensibiliät einerseits und der nicht zu leugnenden "Werbewirksamkeit" einer Teilnahme am Umwelt-Audit andererseits erlangt dieses Instrument mehr und mehr an Bedeutung.
Eine weiterer positiver Aspekt der Verordnung dürfte ebenfalls in der Tatsache begründet liegen, daß hier erstmals der betriebliche durchgeführte Umweltschutz auf freiwilliger Basis realisiert wird, was im Gegensatz zu der bislang üblichen staatlichen Überwachung ganz neue Aspekte persönlicher Motivation eröffnet.
Dem liegt der richtige Gedanke zugrunde, daß sich lebendiger Umweltschutz nicht ausschließlich durch behördliche Kontrollen erreichen läßt, sondern Umweltschutz nur an der Quelle der Verursachung erfolgreich praktiziert werden kann.

Vorteile

Zweifelsohne eröffnet die Teilnahme Umwelt-Audit-Verfahren einige interessante Perspektiven.
Betriebswirtschaftlich relevant sind vor allem die durch die Teilnahme entstehenden Wettbewerbsvorteile. Die zunehmende Sensibilität der Konsumenten im Hinblick auf umweltgerecht produzierte Güter kann zu einer deutlichen Imageverbesserung der teilnehmenden Unternehmen führen. Dies gilt insbesondere für solche Firmen, die sich aufgrund ihrer Produktpalette mit dem Makel umweltschädlicher Herstellungsverfahren konfrontiert sehen.
Zum anderen kann ein geänderter und insoweit optimierter Betriebsablauf als Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am Umwelt-Audit-Verfahren zur Senkung der Betriebskosten führen.
Die Teilnahme nach dem Umwelt-Audit-Verfahren kann sich zudem im Bereich der zivilrechtlichen Haftung oder einer Schadensersatzpflicht nach dem Umwelthaftungsgesetzpositiv niederschlagen, da aufgrund der Neuorganisation des Betriebs die Gefahr eines Unfalls gemildert werden kann.

Trotz der im Einzelfall durch die Teilnahme möglicherweise entstehenden hohen Kosten scheint die Umwelt-Audit-Verordnung im Unternehmensbereich auf positive Resonanz zu stoßen.

Die nachfolgenden Ausführung zeigen daher die Voraussetzungen der Teilnahme an der Umwelt-Audit-Verordnung auf.

1. Schritt: Festschreibung einer Umweltpolitik

Der Eintritt in das Umwelt-Audit-Verfahren beginnt mit der Festlegung einer auf Dauer angelegten firmeninternen Umweltpolitik.

Diese in schriftlicher Form abgefaßte Erklärung muß beinhalten:

  • die Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Umweltvorschriften
  • Erklärungen, wie die stetige Verbesserung des Umweltschutzes erreicht wird.
    Dabei sind folgende Grundsätze maßgebend:
    • Einbeziehung der Mitarbeiter des Betriebs durch Sensibilisierung des Umweltbewußtseins.
    • Vorabsondierung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf ein neues Produkt.
    • Auswirkungen des gegenwärtigen Produktionsablaufs und dessen Auswirkungen auf die Umwelt.
    • Maßnahmen zur Vorsorge bei Unfällen, die im Einzelfall zu Umweltbelastungen führen können.
    • Entwicklung von Kontrollmechanismen, die die Übereinstimmung der Produktion mit der entwickelten Umweltpolitik sicherstellen.
    • Entwicklung von Kontrollmechanismen, die geeignet sind, Defizite im Hinblick auf die Umweltpolitik festzustellen.
    • Information der Öffentlichkeit über die umweltrelevanten Auswirkungen des Unternehmens.
    • Kundenberatung unter ökologischen Gesichtspunkten (Handhabung und Lagerung der Produkte)
    • Einführung von Maßnahmen, die die gleiche Umweltpolitik der auf dem Betriebsgelände des Unternehmens arbeitenden Vertragspartner gewährleisten.

Maßstab ist dabei die "wirtschaftlich vertretbare Anwendung der besten verfügbaren Technik"
(Anzumerken ist hier, das diese Anforderungen hinten den entsprechenden nationalen Bestimmungen zurückbleiben, da das Umwelt-Audit-Verfahren zwar gleichermaßen die Anpassung an den Stand der Technik voraussetzt, dies aber nur in wirtschaftlich vertretbarer Weise).

2. Schritt: Die Umweltprüfung

Die Umweltprüfung stellt die erste umfassende Untersuchung unter ökologischen Gesichtspunkten dar. Sie ist Beschreibung des derzeitigen Ist-Zustands des Unternehmens und Grundlage für die nachfolgende Verwirklichung der umweltpolitischen Ziele.
Die Umweltprüfung basiert dabei im wesentlichem auf folgendem:

  • Beurteilung der Auswirkungen der bisherigen Produktionsmethoden auf die verschiedenen Umweltbereiche (Luft, Wasser, Boden).
  • Rohstoffnutzung: Bewirtschaftung, Einsparung, Auswahl und Transport von Rohstoffen, Wasserbewirtschaftung und -einsparung.
  • Energienutzung: Feststellungen zum derzeitigen Energiemanagement, Möglichkeiten der Energieeinsparungen und Auswahl von Energiequellen.
  • Abfallwirtschaft: Vermeidung, Recycling, Wiederverwendung, Transport und Endlagerung von Abfallen.
  • Lärm: Bewertung, Kontrolle und Verringerung der Lärmbelästigung innerhalb und außerhalb des Standorts.
  • Produktionsmethoden: Änderung bei bestehenden Produktionsverfahren und ggf. Einführung neuer Produktionsmethoden.
  • Produktplanung: derzeitige ökologische Auswirkungen unter Berücksichtigung der Produktion, Verpackung, Transport, Verwendung und Endlagerung.
  • Unfallverhütung: Verhütung und Begrenzung umweltschädigender Unfälle.
  • Mitarbeiterinformation: Information und Ausbildung des Personals im bezug auf ökologische Fragestellungen.

Die Durchführung einer solchen ersten Umweltprüfung deckt neben den ev. vorhandenen ökologischen Defiziten oftmals auch Mängel im Produktionsablauf auf, so daß die Teilnahme am Umwelt-Audit-Verfahren durchaus betriebswirtschaftlich interessante Aspekte aufweisen kann

3. Schritt: Die Erstellung eines Umweltprogramms

Aufgrund der festgestellten Ergebnisse der Umweltprüfung wird nunmehr ein Umweltprogramm erstellt, welches eine Beschreibung der konkreten Ziele und Tätigkeiten des Unternehmens zur Verwirklichung des oben unter 1. aufgeführten umweltpolitischen Programms beinhaltet.
Diese Zielsetzungen des Umweltprogramms sind entsprechend zu konkretisieren und verbindlich unter Angabe von Fristen festzuschreiben. (bspw. Umstellung der bisherigen Produktion mit dem Ziel einer deutlichen Wassereinsparung innerhalb eines bestimmten Zeitraums).

4. Schritt: Das Umweltmanagement

Hinter diesem Begriff verbirgt sich die tatsächliche innerbetriebliche Realisierung der vorgegebenen Ziele in Form der Festlegung von organisatorischen Strukturen.
Dabei werden der eigentliche Ablauf, die Zuständigkeiten, die Verhaltensweisen und Mittel gleichfalls verbindlich festgelegt.Die Umweltmanagementeinrichtung ist dabei in tatsächlicher und personeller Hinsicht so auszustatten, daß diese die Aufgaben innerhalb des vorgegeben Zeitrahmens bewältigen kann.
Für die Vorgehensweise sind dabei die unter 1. aufgeführten Grundsätze maßgebend.

Die Managementgruppe ist dabei auf Dauer angelegt, da das Umwelt-Audit-Verfahren nicht lediglich die einmalige ökologische Umstellung der firmeninternen Struktur vorsieht, sondern vielmehr die Umwelt-Audit-Verordnung darauf abzielt, den Umweltschutz als festes Ziel der Firmenpolitik zu etablieren und bei Bedarf entsprechende Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen.

5. Schritt: Die interne Umweltbetriebsprüfung

Weiterhin sieht das Umwelt-Audit-Verfahren eine interne Umweltbetriebsprüfung vor, die das Unternehmen selbst durchführt oder durchführen lassen kann.

Im Rahmen die Prüfung wird festgestellt, ob und inwieweit das umweltpolitische Programm verwirklicht wurde und ob diese Ziele sich positiv auf die Umwelt ausgewirkt haben. Gleichermaßen von Bedeutung ist, ob das Managementsystem in der Lage war, die Ziele entsprechend den Vorgaben zu realisieren.
Die Häufigkeit der internen Betriebsprüfungen richtet sich nach der konkreten Beschaffenheit eines Unternehmens, wobei zwischen den Prüfungen maximal drei Jahre liegen dürfen.Je gewichtiger die Umweltprobleme, je komplexer die Anlage, desto häufiger sind derartige Prüfungen durchzuführen.

6. Schritt: Die Umwelterklärung

Nach der durchgeführten internen Betriebsprüfung erstellt das Unternehmen eine Umwelterklärung, die nach Überprüfung durch einen Gutachter (dazu siehe unten 7.) in verständlicher Form an die Öffentlichkeit zu richten ist.

Insbesondere eröffnet die Umwelterklärung die Möglichkeit, die Öffentlichkeit über umweltrelevante betriebliche Änderungen in Kenntnis zu setzen.

Im einzelnen muß die Umwelterklärung folgendes beinhalten:

  • eine Beschreibung der Tätigkeiten des Unternehmens an dem betreffenden Standort
  • eine Beurteilung aller wichtigen Umweltfragen im Zusammenhang mit den betreffenden Tätigkeiten
  • eine Zusammenfassung der Zahlenangaben über Schadstoffemissionen, Abfallaufkommnen, Rohstoff , Energie- und Wasserverbrauch und gegebenenfalls über Lärm und andere bedeutsame umweltrelevante Aspekte
  • sonstige Faktoren, die den betrieblichen Umweltschutz betreffen
  • eine Darstellung der Umweltpolitik, des Umweltprogramms und des Umweltmanagementsystems des Unternehmens für den betreffenden Standort
  • den Termin für die Vorlage der nächsten Umwelterklärung
  • den Namen des zugelassenen Umweltgutachters (dazu sogleich unter 7.)


7. Schritt. Die externe Betriebsüberprüfung

Die ordnungsgemäße Durchführung des Umwelt-Audit-Verfahrens bedarf schließlich einer hoheitlichen Kontrolle. Die Überwachung erfolgt durch einen zugelassenen und unabhängigen, insoweit betriebsfremden Gutachter, der die festgeschriebene Umweltpolitik, das Umweltmanagementsystem, die Umweltprüfung sowie die firmeninternen Umwelterklärungen überprüft.
Die Überprüfung kann gleichermaßen durch eine zugelassenen Organisation erfolgen.
Dem Gutachter ist dabei Zugang zu allen relevanten Punkten gewähren, damit eine sachgerechte Prüfung erfolgen kann.
Die Begutachtung umfaßt die Einsicht in die gefertigten Unterlagen und den Besuch des Betriebsgeländes. Gleichermaßen ist der Gutachter zu Gesprächen mit der Belegschaft befugt, um sich dergestalt über deren Kenntnisstand zu informieren.

Nach Abschluß der Begutachtung fertigt der Gutachter einen Bericht an die Unternehmensleitung. Hat die Überprüfung zu einem positiven Ergebnis geführt, erklärt der Gutachter die firmeninterne Umwelterklärung für verbindlich.

8. Schritt: Eintragung und Zertifizierung

Nach erfolgreicher Überprüfung durch den externen Gutachter erfolgt die gegen Gebühr die Eintragung in das Standortregister. Zuständig dafür sind die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern.

Des weiteren sind die Firmen verpflichtet, die durch den Gutachter bestätigten Umwelterklärungen nach Eintragung in das Standortregister der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. (s. dazu oben unter 6.)
Die erfolgreiche Teilnahme des Unternehmens am Umwelt-Audit-Verfahren wird durch eine Teilnahmeerklärung zertifiziert.

Die Teilnahmeerklärung darf jedoch zu Werbezwecken nur eingeschränkt verwendet werden.
Weder darf die Erklärung über die Teilnahme in der Produktwerbung noch auf den Erzeugnissen selbst oder de
Verpackung verwendet werden.
Eine Verwendung ist hingegen in Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zulässig, bspw. können Veröffentlichungen in der Presse mit der Teilnahmeerklärung gekennzeichnet werden.

Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, daß das Umwelt-Audit-Verfahren mit der Zertifizierung nicht sein Ende findet, sondern vielmehr die Entwicklung des betriebsinternen Umweltschutzes über die bislang erreichten Ziele hinaus weiter fortgeführt werden soll.