| Verkehrsunfallrecht: Italien
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise zu Verkehrsunfällen in Italien:
Vorab: Die Regulierungspraxis in Italien weicht von der deutschen in verschiedenen Punkten ab. Die Dauer der Regulierung kann sich über einer längeren Zeitraum erstrecken, eine Wertminderung wird im allgemeinen nicht anerkannt.
- Gesetzliche Mindestdeckungssumme:
Die Mindestdeckungssume beträgt umgerechnet pauschal ca. 1.5 Mio. DM für Personenschäden und Sachschäden.
- Erstattung von Personenschäden :
Heilbehandlungskosten werden in voller Höhe erstattet.
- Erstattung von Sachschäden:
Die entstandenen Sachschäden werden ersetzt. Dabei ist die Vorlage einer Werkstattrechnung ausreichend. Ein Gutachten wird ebenfalls anerkannt. Auch in Italien kann eine Reparatur vor Ort von Vorteil sein, da dies die Dauer der Regulierung verkürzt und der Geschädigte aufgrund höherer Preise in Deutschland nicht mit einem Abzug rechnen muß. Bei Vorlage deutscher Werkstattrechnungen empfiehlt sich die Übersetzung in die italienische Sprache.
- Schmerzensgeld:
In Italien hat der Geschädigte nur dann Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld, wenn dem Unfall eine strafbare Handlung zugrunde lag. (Bei Unfällen mit schweren Personenschäden kann der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt sein). Die Höhe des Schmerzensgelds richtet sich nach Art und Schwere der erlittenen Verletzungen.
- Verdienstausfall:
Hat der Geschädigte nachweislich einen Verdienstausfall erlitten, wird dieser ersetzt. Insoweit empfiehlt sich hier ein Attest eines italienischen Arztes, was die Regulierungsdauer beschleunigt.
- Mietwagen:
Mietwagenkosten werden in Italien entsprechend der Reparaturdauer ersetzt. Bei einem Totalschaden ist die Wiederbeschaffungszeit maßgebend.
Bitte beachten:Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben kann aufgrund der Schwierigkeit der Informationsbeschaffung im Hinblick auf das ausländische Recht nicht übernommen werden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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