Unternehmenskauf

Unternehmenskauf- oder Beteiligungsverträge

Der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen durch Kapitalgesellschaften ist seit 1.1.2002 nach dem neuen § 8b Körperschaftssteuergesetz unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei. Das bedeutet, dass die Gewinne, die sich aus der Aufdeckung der stillen Reserven ergeben, nicht mehr wie bis 2001 als außerordentliche Einkünfte zu versteuern sind.

Durch Umstrukturierung des Unternehmens können viele Unternehmen damit Verkauf oder Nachfolgeregelungen für ihr Unternehmen wesentlich steuergünstiger gestalten.

Als Käufer eines Unternehmens muss man damit in mehrfacher Hinsicht aufpassen:

Anteilserwerb von Kapitalgesellschaften an anderen Kapitalgesellschaften kann damit auch nur noch beschränkt von der Steuer abgesetzt werden.

Schon bisher haftete der Verkäufer von Gesellschaftsanteilen nur für deren rechtlichen Bestand, nicht für die Werthaltigkeit der Firma bzw. für die Existenz bestimmter wertbildender Faktoren. Daher sollte bei der Abfassung von Unternehmenskauf- oder beteiligungsverträgen auf die Vollständigkeit der Garantien und Zusicherung des Verkäufers geachtet werden, um nicht unkalkulierbare Risiken als Käufer einzugehen.

Wir können Sie als Verkäufer oder Käufer bei der steueroptimierten und haftungsrechtlich abgesicherten Abfassung von Unternehmenskauf- oder beteiligungsverträgen unterstützen und beraten.