Besondere Registrierungsvoraussetzungen für „.eu-Domains“

Allerdings müssen diese Rechte nachgewiesen werden: dies geschieht nach Maßgabe der eu-Sunriseregeln ausschließlich durch die Vorlage einer eidesstattlichen und von einer zuständigen Behörde, einem Rechtsanwalt oder einem berufsmäßigen HABM/EPA-Vertreter unterzeichneten Erklärung. Diese muss bestätigen, dass das „geltend gemachte frühere Recht“ auch nach deutschem Recht geschützt ist – und zwar durch Verweise auf die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, wissenschaftlichen Arbeiten und Gerichtsentscheidungen, welche für den dargelegten Schutz konstitutiv sind.

esb Rechtsanwälte übernimmt für Sie die Prüfung Ihrer Kennzeichenrechte und ggf. das Ausstellen der erforderlichen Bestätigung zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 300,- € inkl. MwSt. und allen sonstigen Preisbestandteilen. Sollte die Prüfung ergeben, dass keine Kennzeichenrechte geltend gemacht werden können, wird lediglich die Prüfung mit einem Betrag von 150,- € inkl. MwSt. und allen sonstigen Preisbestandteilen in Rechnung gestellt.

Bei der bloßen Anmeldung Ihres Familiennamens als eu-Domain berechnen wir pauschal für die Prüfung und für die Ausstellung der erforderlichen Erklärung 75,- € inkl. MwSt. und allen sonstigen Preisbestandteilen.

Anfragen richten Sie bitte an Herrn Rechtsanwalt Henrik Angster.

Veröffentlicht am 07.02.2006
unter #Onlinerecht