BGH erklärt Gesellschaft bürgerlichen Rechts für weitgehend rechtsfähig

Nachdem der BGH bereits die Scheckfähigkeit der GbR zugelassen hatte, ist die GbR nun weitgehend ähnlich wie die oHG oder KG zu behandeln, d.h. sie ist rechtsfähig, soweit sie Rechte und Pflichten erwerben kann. Der BGH stützt diese Fortentwicklung der Rechtsprechung u.a. auf die untragbaren Ergebnisse bei Gesellschaften mit häufigem Gesellschafterwechsel.

Veröffentlicht am 07.03.2001
unter #Gesellschaftsrecht