Der Verbraucher schlägt zurück – Löschung von Domains mit falschen Inhaberdaten

Der mündige, verständige und informierte Verbraucher – dieses Leitbild beherrscht die neuere Rechtsprechung der obersten Gerichte. Es gibt ihn sogar wirklich:: Wer Waren via Internet aus dem Ausland bestellt, erlebt nicht selten sein blaues Wunder. Kreditkarte belastet, Ware bleibt aus. Monierungen an „support@xyz.com“ o.ä. verschwinden entweder in den unendlichen Weiten des Internet oder werden pauschal dahin beantwortet, die Ware habe am Soundsovielten das Haus verlassen. Die Auslieferung ist also das Problem des Bestellers? Mitnichten, wenn er Verbraucher ist. Das gilt sogar in den häufigen Fällen, in denen der Verkäufer, also der Betreiber des Webshops, im Ausland sitzt. Denn über Art. 29 II, 29 a I, II EGBGB gilt deutsches Kaufrecht. Das Versandrisiko liegt daher unabdingbar beim Verkäufer (auf Juristendeutsch: § 447 BGB – Risiko des Transportverlusts liegt beim Käufer – ist wegen § 474 II BGB ausgeschlossen). Die DE-Inhaberschaft des Verkäufers führt idR dazu, dass die Rückzahlungsklage dem Domaininhaber zugestellt werden kann. Was aber, wenn sich dann herausstellt, dass sich das Unternehmen nur eine Adresse und einen Admin-C ausgedacht hat, um im Einklang mit den DENIC-Richtlinien einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen und auf diesem Wege an eine DE-Domain gelangen zu können? DENIC kann hier helfen. Gegen Vorlage von geeigneten Nachweisen, zB zu fehlgeschlagenen Zustellungen, fruchtlosen Handelsregister- und Einwohnermeldeauskünften etc. wird die deutsche Registrierungsstelle tätig und löscht ggf. sodann eine uU nur “erschlichene” Domain. Ähnliches ist jüngst geschehen im Fall des US-Pharma-Vertreibers USAPharma, dessen vormalige DE-Adresse seit Kurzem offline ist. Auch dort war unter der bei DENIC registrierten Adresse weder die Firma noch der Admin-C aufzutreiben. Das Risiko, nachzuweisen zu können, dass es sich um keinen Fall des Erschleichens handelt, liegt dann erst einmal wieder auf Seiten des Unternehmens.

Veröffentlicht am 04.03.2004
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