Digitaler Behördenverkehr

Ab morgen kann man den Behördenverkehr weitgehend elektronisch abwickeln, soweit die Behörde schon einen Zugang dafür bereitstellt. Anträge können statt schriftlich auch mittels qualifizierter elektronischer Signatur gestellt werden. Unter anderem wird durch die Änderung der Steuergesetze die Abgabe einer volldigitalen Steuererklärung möglich. Dieses Gesetzeswerk könnte die ins Stocken geratene Verbreitung der digitalen Signatur wieder etwas beflügeln, nachdem bisher mangels wirtschaftlich interessanter Anwendungsmöglichkeiten nur verschwindend kleine Nutzerzahlen davon Gebrauch machen.

Veröffentlicht am 27.08.2002
unter #Onlinerecht