Europäischer Gerichtshof erklärt Safe Harbor für ungültig – was ist zu tun?

Der Europäische Gerichtshof hat das Safe Harbor Abkommen der EU-Kommission mit den Vereinigten Staaten für ungültig erklärt. Europäische und amerikanische Firmen brauchen daher dringend andere Rechtsgrundlagen für Datenübermittlungen zwischen der EU und den USA. Die deutschen Aufsichtsbehörden haben schon 2010 im Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 28./29.4. 2010 festgestellt, dass die Einhaltung der Kriterien von Safe Harbor in den USA nicht ausreichend überwacht wird und die deutschen Unternehmen angewiesen, eigene Datenschutzprüfungen anzustellen. Mit der Ungültigkeit des Abkommens müssen sich die Unternehmen mit den anderen erlaubten Möglichkeiten der erlaubten Datenübermittlung zwischen der EU und den USA nach dem Bundesdatenschutzgesetz bzw. der EU-Richtlinie auseinandersetzen, wie z. B. einzelne Datenschutzprüfungen nach § 4b, 4c BDSG, Binding Corporate Rules z.B. für Tochterfirmen amerikanischer Konzerne oder die Verwendung der Standardvertragsklauseln. Dabei können wir von esb gerne Unterstützung leisten.

Autor: Ulrich Emmert

Autor: Ulrich Emmert

Rechtsanwalt

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny (Adwokat) Partner­schafts­gesell­schaft mit beschränkter Berufshaftung


Veröffentlicht am 06.10.2015
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