Fristlose Kündigung wegen Pornos rechtens

In vielen Unternehmen ist die private Internet-Nutzung nicht geregelt oder wird stillschweigend geduldet. Wenn dies der Fall ist, ist der Arbeitnehmer in der Regel vorher durch eine Abmahnung auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. In so einem Fall hat z.B. im letzten Jahr das Arbeitsgericht Wesel die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin aufgehoben, die im Laufe eines Jahres zwischen 80 und 100 Stunden das Internet privat genutzt hatte. Daher ist allen Unternehmen zu empfehlen, eigene Richtlinien für die Internet-Nutzung durch Mitarbeiter zu erstellen.

Veröffentlicht am 11.03.2002
unter #Arbeitsrecht