Gesetzentwurf zum elektronischen Geschäftsverkehr

Der Gesetzentwurf ändert das Teledienstegesetz, um es an die E-Commerce-Richtlinie der EU anzupassen. Die Haftung der Telediensteanbieter wird jetzt genauer geregelt, um Fehlinterpretationen wie in der Vergangenheit zu vermeiden. Weiter kann ein Verstoss gegen die Impressumspflicht zukünftig mit einem saftigen Bussgeld belegt werden und der Umgang mit Spam-Mails wird in Deutschland aus der Binnenmarktregelung ausgenommen. Das bedeutet, dass Spam-Mails an Empfänger in Deutschland auch dann verboten bleiben, wenn dies im Land des Absenders erlaubt ist.

Veröffentlicht am 10.12.2000
unter #Onlinerecht