Handy-Verbot im Strassenverkehr ab 1.2.2001

Auch mit Freisprecheinrichtung ist nur der Druck auf eine Kurzwahltaste gestattet. Komplette Nummern dürfen nur bei stehendem Fahrzeug gewählt werden. Das Verbot gilt auch für den Stop-and-Go-Verkehr und die rote Ampel. Anderes gilt allein bei absolutem Verkehrsstillstand, wenn also der Motor im Stau abgestellt wird. Dieses Falls kann das Handy auch ohne Freisprecheinrichtung genutzt werden. Im Übrigen gilt es, zum Telefonieren an den Straßenrand zu fahren oder einen Parkplatz anzusteuern (vollständiger Stillstand, abgeschalteter Motor).

Veröffentlicht am 08.01.2001
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