Microsoft verliert Prozess um Schadensersatz wegen Raubkopien

Software-Fachhändler, die Microsoft-Produkte im Programm haben, sind von einer latenten Gefahr bedroht: Da die Microsoft-Produkte nicht so perfekt gegen Fälschungen geschützt sind, dass jeder eine solche sofort erkennen kann, ist es kaum einem Händler möglich, zweifelsfrei jede Fälschung festzustellen und an den Hersteller zu melden. Wenn er die nicht erkannte Fälschung weiterverkauft, macht er sich nach der Meinung von MS auch noch strafbar und schadensersatzpflichtig. Anderer Meinung sind da die Staatsanwaltschaft Baden-Baden und das Landgericht Stuttgart: Das Strafverfahren gegen einen unserer Mandanten wurde eingestellt, die Schadensersatzklage wurde abgewiesen. Die Begründung des Landgerichts in seinem Teilurteil vom 17.07.2000: Da Microsoft nur Pauschallizenzen an Distributoren vergibt und am einzelnen Produkt nichts verdient, ist kein Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung zu bezahlen.

Veröffentlicht am 02.08.2000
unter #Geistiges Eigentum (insbes. Urheberrecht)