Die neue Düsseldorfer Tabelle paßt die Unterhaltssätze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten mit Wirkung vom 1.7.2001 an. Die Änderungen durch das BGH-Urteil vom 13.6.2001 sind in der vorliegenden Fassung noch nicht berücksichtigt.
Die neue Düsseldorfer Tabelle paßt die Unterhaltssätze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten mit Wirkung vom 1.7.2001 an. Die Änderungen durch das BGH-Urteil vom 13.6.2001 sind in der vorliegenden Fassung noch nicht berücksichtigt.