Neue Düsseldorfer Tabelle

Die neue Düsseldorfer Tabelle paßt die Unterhaltssätze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten mit Wirkung vom 1.7.2001 an. Die Änderungen durch das BGH-Urteil vom 13.6.2001 sind in der vorliegenden Fassung noch nicht berücksichtigt.

Veröffentlicht am 03.07.2001
unter #Familienrecht