Neuer Streit um Jauch-Domains

Es ging durch die Presse: Günter Jauch setzt sich gegen die Zweckentfremdung seines Namens in Domains wie guenter-jauch.de, guenter-jauch.org, guenter-jauch.net und guenter-jauch.com zur Wehr. Er beruft sich dabei – völlig zu Recht – auf sein Namensrecht aus § 12 BGB. Allerdings machte Jauch Anfang Juni nun wegen “guenterjauch.de” auch Unterlassungsansprüche gegen eine bekannte Tübinger Internetfirma bzw. deren Geschäftsbereich “Solarserver” geltend, die bei DENIC überhaupt nicht als Domaininhaber eingetragen ist. Technischer Hintergrund: der böswillige Inhaber hatte eine Frame-Weiterleitung programmiert: Nach Gegenabmahnung wurde der Unterlassungsanspruch zwar fallen gelassen. Gestritten wird nun aber über die Kosten der zur Forderungsabwehr hinzugezogenen Anwälte, für die Jauch nicht aufkommen möchte.

Veröffentlicht am 12.07.2001
unter #Markenrecht