Neues Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet

Die wesentlichsten und schon in der Richtlinie umstrittensten Änderungen betreffen das internationale Datenschutzrecht: Das deutsche Datenschutzrecht ist gar nicht mehr anwendbar, wenn ein Angehöriger eines anderen EU-Mitgliedsstaates Daten speichert oder verarbeitet, es sei denn, er habe im Inland eine Niederlassung. Das bedeutet, dass sich ein Betroffener z.B. gegen Spamming aus dem EU-Ausland nur nach dem im Lande des Spammers jeweils geltenden Datenschutzrecht wehren kann. Das Spamming wird jedoch durch die in Vorbereitung befindliche EU-Telekommunikationsdatenschutzrichtlinie (Entwurf vom 12.7.2000) in Zukunft untersagt werden.

Veröffentlicht am 22.05.2001
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