Neues Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Kraft

Bei Vorliegen der erforderlichen Neuheit und Eigenart eröffnet sich damit zusätzlich zur Möglichkeit der Eintragung als Gemeinschaftsgeschmacksmuster ein Schutz für Muster und Modelle, der zwar im Gegensatz zum eingetragenen Recht nicht absolut ist, jedoch immerhin drei Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Offenbarung vor bösgläubigen Nachahmung schützt, und zwar in gesamten Gemeinschaftsgebiet. Ab 2003 wird es möglich sein, auch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Harmonisierungsamt in Alicante eintragen zu lassen.

Veröffentlicht am 02.04.2002
unter #Geistiges Eigentum (insbes. Urheberrecht)