Neues Signaturgesetz tritt heute in Kraft

Das neue Signaturgesetz beseitigt die wirtschaftlich unsinnigen Kostenanforderungen für Zertifizierungsstellen und ermöglicht eine erschwingliche Sicherung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Es ist zu hoffen, dass das im Bundesrat am 9.5. abgelehnte Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr bald den Vermittlungsausschuss passiert, um durch die darin enthaltene Beweisvermutung mehr Rechtssicherheit für qualifizierte elektronische Signaturen zu bekommen und Formvorschriften auch elektronisch erfüllen zu können.

Veröffentlicht am 22.05.2001
unter #Onlinerecht