Neues Urheberrecht verabschiedet

In Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG vom 22.05.2001 soll durch dieses Gesetz das Urheberrecht in Europa harmonisiert und gleichzeitig die internationale Entwicklung im Urheberrecht (WIPO-Verträge sowie der Digital Millenium Copyright Act der USA aus dem Jahre 1998) nachvollzogen werden. Ausgangspunkt war, vor dem Hintergrund der neuen Verwertungs- und Kommerzialisierungsmöglichkeiten einen Ausgleich zu schaffen zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhaber sowie dem Allgemeinbedürfnis nach freier Verwertung in unserer vernetzten Gesellschaft. Hiernach haben Online-Angebote, Filesharing-Systeme sowie Digital-Rights-Management- und Kopierschutz-Systeme eine kodifizierte rechtliche Grundlage erhalten. Schutzmaßnahmen werden insoweit unterstützt durch „umfassende“ Umgehungsverbote. Insbesondere im digitalen Bereich wurde überdies das Recht der Privatkopie neu geordnet. Zuvor hatte es einen Kompromiss im Vermittlungsausschuss gegeben, nachdem die Länderkammer zunächst verlangt hatte, Kopien digitaler Medien zu privaten Zwecken ausdrücklich zu verbieten, wenn die Vorlage nicht aus „legalen Quellen“ stammen würde. Nach der nunmehr verabschiedeten Version ist zum Schutze des Nutzers die Vervielfältigung lediglich aus „offensichtlich rechtswidrigen“ Quellen verboten. Ob dies allerdings die gewünschte Rechtssicherheit bei den Nutzern schaffen wird, bleibt fraglich.

Veröffentlicht am 29.07.2003
unter #Geistiges Eigentum (insbes. Urheberrecht)