In diesem Fall handelte es sich nicht wie im Fall Stefan Münz nur um einen Link zum FTP Explorer, sondern um ein eigenes Downloadangebot. Das OLG fällte sofort ein mündliches Urteil und stützte dieses auf die Unzulässigkeit einer Serienabmahnung.
In diesem Fall handelte es sich nicht wie im Fall Stefan Münz nur um einen Link zum FTP Explorer, sondern um ein eigenes Downloadangebot. Das OLG fällte sofort ein mündliches Urteil und stützte dieses auf die Unzulässigkeit einer Serienabmahnung.