POC-Anleger müssen nun auch um Ihre Ausschüttungen bangen – esb Rechtsanwälte informieren

 

In den letzten Tagen dürften die meisten der etwa 14.000 POC-Anleger Post von ihrer Fondsgesellschaft erhalten haben, indem diese zur Rückzahlung der in 2013 erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert wurden. Zudem liegt diesen Schreiben als Anlage eine Abrechnung der Kosten für die kanadische Steuererklärung bis einschließlich 2013 bei.

Tatsächliches:

Aufgrund der zahlreichen Anfragen der POC-Anleger wissen wir:

Dieses Schreiben hat die meisten Anleger empört und verärgert. Denn regelmäßig ist den Anlegern eine Beteiligung an einer der POC-Gesellschaften als ein sicheres und renditestarkes Investment vermittelt worden. Häufig wurden die Anleger mit jährlichen Ausschüttungen von 12 % zur Unterschrift gelockt.

Dass bei einer POC-Beteiligung das Risiko des Totalverlustes besteht und dass die jährlichen Ausschüttungen alles andere als sicher sind und unter Umständen sogar vom Anleger zurückzuzahlen sind, erfuhren die Anleger regelmäßig nicht. Derartiges steht zwar in den Verkaufsprospekten; die meisten Anleger erhielten einen derartigen Prospekt jedoch nicht rechtzeitig vor ihrer Anlageentscheidung übermittelt, so dass sie nicht in der Lage waren, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Dabei mussten die Anleger bereits einmal einen Rückschlag verkraften, Mit Schreiben vom Februar 2014 wurden diese seitens POC darüber informiert, dass die Ausschüttungen aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaften eingestellt werden mussten. Anleger, die die Ausschüttungen fest in ihr Budget eingeplant oder gar Folgeverträge mit regelmäßiger Beitragszahlung im Vertrauen auf die Regelmäßigkeit der POC-Ausschüttungen angeschlossen hatten, standen im Regen.

Wir hatten an dieser Stelle bereits mit Artikel vom 05.01.2015 unter der Überschrift: “Fragwürdiges Abkassiermodell” über die unser Ansicht nach außergewöhnlichen Umstände .im Zusammenhang mit dem Geschäftsgebahren der POC berichtet. Die Einstellung der Ausschüttungen bei sehr zeitverzögerter Erstellung der Bilanzen gaben Anlass zur Annahme, dass eine (sehr) schwierige wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaften verschwiegen werden sollte. Wir hatten in diesem Zusammenhang auch auf die fundierten Rechercheergebnisse eines Redakteurs der Wirtschaftswoche, Herrn Florian Zerfaß, hingewiesen, der den Besuch vom Ehemann der Geschäftsführerin Monika Galba, Vertriebsmann Jürgen Hainzl und weiteren im Dunstkreis der POC tätigen Personen, wie Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur, vor Ort in Kanada als “Bizarre Truppe in der Prärie” bezeichnete.

Die POC begründet ihr Begehren nach Rückzahlung der Ausschüttungen 2013 damit, dass die finanzierende Bank der kanadischen Objektgesellschaft (COGI) mit Schreiben vom 11.06.2015 das Darlehen in Höhe von knapp 50 Mio. CAD sofort fällig gestellt habe. Hintergrund sei die Tatsache, dass der “Marktwert für Öl- und Gas-Assets” dramatisch gesunken und stellenweise halbiert hätte. Der Darlehensvertrag der COGI mit der finanzierenden Bank enthält offensichtlich eine sog. loan-to-value-Klausel, wonach einem Kreditinstitut das Recht zusteht, die der Darlehensvaluta zugrundeliegenden Sicherheiten regelmäßig auf Werthaltigkeit zu überprüfen. Sofern nach Überprüfung feststehen sollte, dass ein bestimmter Beleihungswert überschritten sein sollte, kann das Kreditinstitut eine Nachbesicherung und/oder (teilweise) Rückführung des Darlehns verlangen, bis der Beleihungswert wieder eingehalten ist. Ungewöhnlich ist, dass die Bank vorliegend offensichtlich das Recht hatte, das Darlehen sofort und in voller Höhe fällig zu stehen. Zudem ist nicht recht nachvollziehbar, wieso der Beleihungswert überhaupt verletzt gewesen sein soltte. Selbst unter der Annahme, dass die erworbenen Öl- und Gasflächen, einschließlich der Fördertechnik, nur noch mit der Hälfte des ursprüngliche Kaufpreises bewertet werden können, dürfte der Beleihungswert kaum überschritten worden sein. Denn nach eigenen Aussage der POC wurde das Darlehen von ursprünglich 93 Mio. CAD auf nunmehr 49,773 Mio. CAD bereits zurückgezahlt. Wieso bei einer bereits erfolgten Teilrückzahlung des Darlehens zu einem erheblichen Teil die loan-to-value-Klausel immer noch verletzt sein soll – dazu schweigt POC im Aufforderungsschreiben vom 06.07.2015.

Historisches:

Zunächst war es so, dass zwar die Mehrheit, aber keines alle POC-Fonds neben der Einwerbung von Anlegergeldern auch noch eine Bankenfinanzierung benötigte.

Wir erinnern uns:

Sechs deutsche POC-Fondsgesellschaften riefen im Juli 2013 die Anleger zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung in Berlin zusammen, um über die Zusammenlegung verschiedener Objektgesellschaften zu einer einzgen, einer “Master-LP“, Beschluss zu fassen. Durch die – dann tatsächlich beschlossene – Zusammenlegung sollten de wirtschaftlichen Vorteile einer größeren Gesellschaft mit unterschiedlichen Vermögenswerten einer gleichartigen Anlageklasse” genutzt werden.

Im Zuge der Zusammenlegung der Objektgesellschaften ist dann nach Mitteilung von POC ein neuer einheitlicher Kreditvertrag über seinerzeit 93 Mio. CAD geschlossen worden. Was den Anlegern seinerzeit mit der Bitte um Zustimmung zur Zusammenlegung der Objektgesellschaften zur Master-LP positiv durch Ausnutzung von wirtschaftlichen Vorteilen verkauft wurde, entpuppt sich nunmehr als Bummerang, da offensichtlich das neu ausgehandelte Darlehen nunmehr sofort fällig gestellt wurde.

Rechtliches:

Rückforderung der Ausschüttungen:

POC weist im Rahmen des Begehrens zur Rückforderung der Ausschüttungen auf verschiedene Passagen in den Gesellschaftsverträgen hin, wonach bei Entstehung eines Liquditätsbedarfs durch unvorhergesehene Umstände die Anleger unverzüglich nach Aufforderung durch die Geschäftsführung zur Rückzahlung der vorab getätigten Auszahlungen verpflichtet sind. In diesem Zusammenhang zitiert POC zudem mehrere Entscheidungen des BGH.

Richtig ist, dass der BGH in diesen Entscheidungen feststellte, dass sich ein Rückzahlanspruch der Gesellschaft hinsichtlich der dem Anleger gewährten Ausschüttungen nur dann begründen lässt, wenn diese nicht durch Gewinne gedeckt sind und eine Verpflichtung des Anlegers zur Rückzahlung im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt wurde, so dass dieser seine Verpflichtung mit hinreichender Sicherheit erkennen konnte. Nach diesseitiger rechtlicher Bewertung dürften die zitierten Passagen in den Gesellschaftsverträgen eindeutig sein und bei tatsächlichen Vorliegen der Voraussetzungen zur Zurückforderung der Ausschüttungen durchaus berechtigen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Verpflichtung nur auf diejenigen Ausschüttungen erstreckt, die ausgeschüttet wurden, ohne dass seitens der Gesellschaft entsprechende Gewinne erwirtschaftet wurden.

Ob die POC-Anleger ihre Ausschüttungen in 2013 tatsächlich gewinnunabhängig erhalten haben oder ob diese durch Gewinne der Gesellschaft gedeckt waren, lässt sich derzeit nicht sicher beantworten. Die Bilanzen der POC-Fonds liegen – soweit ersichtlich – für 2013 noch nicht vor. Allein den Bilanzen kann jedoch entnommen werden, ob die Gesellschaften Gewinne oder Verluste erzielt haben.

Als Indiz für die Tatsache, dass die POC-Fonds Gewinne erzielt haben, kann jedoch eine Stellungnahme der Geschäftsführung, Frau Monika Galba, auf die bereits mehrfach angeführte Berichterstattung in der Wirtschaftswoche – Redakteur Florian Zerfaß – sein. Unter der Überschrift: “Kritische Berichterstattung inder Wirtschaftswoche” nahm Frau Galba als Geschäftsführerin in einem Schreiben (ohne Datum) auf einen in der Wirtschaftswoche am 07.01.2013 erschienenen Artikle von Hern Zerfaß Bezug und versuchte, die dort ermittelten Tatsache zu entkräften. Auf Seite 2 dieses Schreibens führt Frau Galba aus:

“Um die gebotene Transparenz zu gewährleisten, veröffentlicht POC jährlich eine testierte Leistungsbilanz. Diese belegt zweifelsfrei, dass die Ausschüttungen aus erwirtschafteten Erträgen generiert wurden und werden.”

Stellt jedoch Frau Galba in einem Schreiben in 2013 fest, dass Ausschüttungen nur gewinnabhängig geleistet werden, hat diese  in dem zitierten Schreiebn entweder gelogen oder aber die Voraussetzungen für eine Rückzahlung der in 2013 erhaltenen Ausschüttungen liegen schlicht und ergreifend nicht vor.

Forderung zur Bezahlung der Steuerberaterkosten

Ähnlich verhält es sich mit der Einforderung der Kosten für die private kanadische Steuererklärung. Zwar könnte sich eine Verpflichtung zur Kostenübernahme aus Ziffer 5.) der “Vollmacht für kanadische Steuerangelegeheiten – Übersetzung” ergeben, die jeder Anleger zusammen mit der Beitrittserklärung zu unterschreiben hatte. Dann wäre allerdings nur der jeweilige Steuerberater, der Beauftragte sowie der gesetzliche Vertreter Inhaber der Forderung. Der Anlage 3 zum Schreiben vom 06.07.2015 ist jedoch zu entnehmen, dass eine Conserve Oil Group mit (vorgeblicher) Ermächtigung der POC GmbH Rechnung legt und dass die dort ausgewiesenen Bruttobeträge – je nach zu zahlender Währung – auf zwei verschiedene Konten der POC GmbH zu überweisen sind. Eine Berechtigung der POC GmbH zur Einforderung der Steuerberaterkosten lässt sich allerdings den uns seitens der Anleger regelmäßig zur Verfügung gestellten Unterlagen gerade nicht entnehmen.

 

Fazit:

Ob die Voraussetzungen für die Rückforderung der in 2013 erhaltenen Ausschüttungen vorliegen, lässt sich nur anhand der Leistungsbilanz ermitteln. Aufgrund der bereits vorerwähnten, von Frau Galba authorisierten “Kritischen Berichterstattung in der Wirtschaftswoche” aus dem Jahre 2013, in dem nur gewinnabhängige Ausschüttungen behauptet werden, gehen wir zunächst davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Rückzahlung nicht vorliegen. Wir raten unseren Mandanten daher, zunächst keinerlei Zahlungen zu leisten.

Anhand den bislang bekannt gewordenen Umständen und unseren langjährigen Erfahrungen dürften die Anleger bei Zahlung eher “gutes Geld dem Schlechten hinterherwerfen”. Sollte die wirtschaftliche Situation seitens der POC im Schreiben vom 06.07.2015 korrekt dargestellt worden sein, dürfte eine Sanierung bei derart stark gefallen Öl- und Gaspreisen überaus schwierig werden. Von den sonstigen Auffälligkeiten bei POC einmal gänzlich abgesehen.

Eine Verpflichtung zur Zahlung von Steuerberatungskosten zu Händen der POC GmbH ist nicht ersichtlich

Gern prüfen wir Ihre POC-Beteiligung hinsichtlich sämtlicher hiermit zusammenhängender Rechte und Pflichten auf Wunsch individuell.

Häufig ergeben sich hierbei Schadenersatzansprüche gegen den jeweiligen Anlageberater bzw. dem Anlagevertrieb. Darüber hinaus gibt es zum Teil konkrete Anhaltspunkte für einen unvollständigen und damit fehlerhaften Verkaufsprospekt. In diesem Fall bestehen zudem auch Schadenersatzansprüche gegenüber den sog. Prospektverantwortlichen.

Im Rahmen eines – für Sie kostenfreien – ersten Telefonates lässt sich bereits zumeist eine Einschätzung vornehmen, ob eine weitere detaillierte Prüfung Sinn macht oder ob im geschilderten Fall, Ansprüche nicht bestehen dürften.

 

Tino Ebermann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Autor: Martin Buck

Autor: Martin Buck

Rechtsanwalt

Inhaber esb Timișoara


Veröffentlicht am 13.07.2015
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