Rechtliche Anerkennung der elektronischen Signatur tritt in Kraft

Die Gleichstellung der elektronischen Signatur mit der Schriftform und die Beweisvermutung für die Echtheit der elektronischen Signatur sind längst überfällig und endlich in das deutsche Recht aufgenommen worden. Hier handelt es sich um eine Punktlandung, da die Umsetzungsfrist der Europäischen Union für die entsprechende Richtlinie genau morgen abläuft. Gleichzeitig wurden zahlreiche Schriftformerfordernisse erleichtert.

Veröffentlicht am 18.07.2001
unter #Onlinerecht