Schuldrechtsreform vom Bundesrat verabschiedet

Die Schuldrechtsreform wird ab 1.1.2002 unter anderem die Garantiedauer auf 2 Jahre verlängern, das Verjährungsrecht reformieren und das Leistungsstörungsrecht an die Rechtswirklichkeit anpassen.

Veröffentlicht am 12.11.2001
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