5.-6. Mrz
Bonn

Digitalisierung und Umstellung auf vollelektronische Geschäftsprozesse

Die Digitalisierung verspricht endlich das „papierlose Büro“, von dem seit 30 Jahren die Rede ist. 2015 hat jeder Bundesbürger im Schnitt 250 kg Papier verbraucht, so viel wie in Afrika und Südamerika zusammen. Starten Sie jetzt mit der vollständigen Digitalisierung Ihres Unternehmens ohne Medienbrüche und lange Wartezeiten.

1. Teil: Anforderungen der Digitalisierung
– Überblick IT-Compliance
– Beweiswerterhaltung bei Digitalisierung
– Beweiskraft von gescannten Dokumenten, E-Mails, von Papierdokumenten, von digital signierten Dokumenten, von elektronisch archivierten Dokumenten, von elektronisch archivierten Dokumenten mit Indizierung, von elektronisch archivierten Dokumenten mit Signatur und Indizierung
– Datenschutzrecht
– Anforderungen an digitale Workflows und Weitergabe von Daten
– Arbeitnehmerdatenschutz
– Stark vereinfachte Nutzung von Software- und Remotesignaturen nach der neuen eIDAS-Verordnung und dem 2017 verabschiedeten Vertrauensdienstegesetz
– Anforderungen des Finanzamtes an digitale Prozesse durch Einführung der Verpflichtung zur Verfahrensdokumentation
– Unterschiedliche Anforderungen an Digitalisierung und Archivierung
– Ursprünglich/Empfangene digitale Unterlagen
– Digitalisierung empfangener papiergebundener Unterlagen
– Indizierung
– Bildliche/inhaltliche Übereinstimmung

2. Teil: Praktische Umsetzung eines Digitalisierungsprojektes
– Einführung digitale Dokumentenbearbeitung und digitale Workflows
– Erstellung von Verfahrensbeschreibungen
– Organisatorische Vorbereitung eines Digitalisierungsprojektes
– Erstellung von Auswahlkriterien für Hard- und Software
– Schnittstellenprüfung
– Sicherstellung des Rechts auf Löschung nach der neuen EU-Datenschutzverordnung
– Sicherstellung des Rechts auf Datenmigration nach der neuen EU-Datenschutzverordnung
– Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung
– Beschränkung der Überwachungsfunktionen
– Umgang mit Big Data
– Datenschutz bei großen Datenpools nach der neuen EU-Datenschutzverordnung
– juristische und technische Mittel zur Reduzierung aufbewahrungspflichtiger Daten
– Single Instance Store
– Hash-Indizierung von Inhalten
– Verfahren zur Digitalisierung von Dokumenten ohne Beweiskraftverlust
– Verfahrensdokumentation beim Einscannen von Unterlagen
– Voraussetzung zum Vernichten des Papiers und Einsparung der Lagerkosten
– Outsourcing von Digitalisierungs- und Archivierungsaufgaben
– Archivierung von verschlüsselten Inhalten und Langzeitarchivierung

Referent: Rechtsanwalt Ulrich Emmert
Veranstalter: ComConsult Akademie
https://www.comconsult-akademie.de/elektronische-akte-und-dokumentenmanagement/