Sunrise Period – Die Zeit wird knapp: Wege zur .eu-Domain…

Die Vergabe der neuen .eu-Domain beginnt voraussichtlich im Dezember 2004 mit der so genannten Sunrise Period. Die Sunrise Period besteht aus zwei Phasen von je zwei Monaten. In der ersten Phase dürfen nur Inhaber früherer Rechte, die nach nationalem und/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt sind, sowie öffentliche Einrichtungen sind berechtigt, Domain-Namen beantragen. “Frühere Rechte” sind unter anderem registrierte nationale und Gemeinschaftsmarken, geografische Angaben oder Ursprungsbezeichnungen sowie auch – sofern sie nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geschützt sind – nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen, Unternehmensnamen, Familiennamen und charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke. Sind Nicht-EU-Staater und Nicht-Markeninhaber damit automatisch ausgeschlossen? Nicht unbedingt! Es lassen sich Wege aufzeigen, die in der EU ansässigen, aber auch außereuropäischen Unternehmen und Privatpersonen gute Chancen eröffnen, eine .eu-Domain zu registrieren. Eine Option ist z.B. die zügige Beantragung einer geeigneten nationalen Marke in einem beschleunigten Verfahren. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass Gebühren, Eintragungsvoraussetzungen und Eintragungsdauer der einzelnen Markenämter – auch innerhalb der EU – ganz erheblich variieren. Gelingt eine zeitnahe Eintragung der Marke, so verhilft diese ihrem Inhaber zunächst einmal zu einem ausschließlichen Nutzungsrecht für die beantragten Waren-/Dienstleistungsklassen. Die Priorität (Anmeldetag) der nationalen Marke kann außerdem später genutzt werden, um in vielen anderen Ländern Marken unter Wahrung dieses Prioritätstages anzumelden… Aber, was aktuell besonders wichtig ist: Aufgrund dieser Marke kann der Anmelder zum anderen am Sunrise-Verfahren um die Vergabe der .eu-Domains teilnehmen. Dazu muss er schnell sein und darf sich bei der Anmeldung und im anschließenden Domainantragsverfahren keinen Fehler erlauben.

Veröffentlicht am 16.08.2004
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