Telekom verliert Prozess um das T

Nach Topware mit dem D ist nun auch die Telekom mit dem Versuch gescheitert, einen Buchstaben zu monopolisieren. Das Landgericht Köln hat eine Klage der Telekom gegen die Firma t3 Medien wegen Markenrechtsverletzung abgewiesen und gleichzeitig der Klage von t3 medien auf Löschung der Marke wegen prioritätsälteren Rechten der kleineren Firma, die diese Bezeichnung seit 1988 als Teil der Geschäftsbezeichnung verwendet, stattgegeben.

Veröffentlicht am 03.11.2001
unter #Wettbewerbsrecht