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Verkehrsunfallrecht: Italien
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten
Hinweise zu Verkehrsunfällen in Italien:
Vorab: Die
Regulierungspraxis in Italien weicht von der deutschen in
verschiedenen Punkten ab.
Die Dauer der Regulierung kann sich über einer längeren
Zeitraum erstrecken, eine Wertminderung wird im allgemeinen nicht
anerkannt.
- Besonderheiten
beim Unfall:
Die Polizei nimmt in der Regel nur Unfälle mit
Personenschäden und hohem Sachschaden auf
Bitte beachten Sie:
Bei einem Unfall unbedingt die Versicherung
und die Versicherungsnummer
des Schädigers erfragen.
Diese Angaben finden Sie im Regelfall an einer Plakette
auf der Winschutzscheibe.
Nur aufgrund des Namens und Kennzeichens des Schädigers
läßt sich die Versicherung nur unter größten
Schwierigkeiten ermitteln.
- Gesetzliche
Mindestdeckungssumme:
Die Mindestdeckungssume beträgt umgerechnet pauschal ca.
1.5 Mio. DM für Personenschäden und Sachschäden.
- Erstattung von
Personenschäden :
Heilbehandlungskosten werden in voller Höhe erstattet.
- Erstattung von
Sachschäden:
Die entstandenen Sachschäden werden ersetzt. Dabei ist
die Vorlage einer Werkstattrechnung ausreichend.
Ein Gutachten wird ebenfalls anerkannt.
Auch in Italien kann eine Reparatur vor Ort von Vorteil
sein, da dies die Dauer der Regulierung verkürzt und der
Geschädigte aufgrund höherer Preise in Deutschland
nicht mit einem Abzug rechnen muß.
Bei Vorlage deutscher Werkstattrechnungen empfiehlt sich
die Übersetzung in die italienische Sprache.
- Schmerzensgeld:
In Italien hat der Geschädigte nur dann Anspruch auf ein
angemessenes Schmerzensgeld, wenn dem Unfall eine
strafbare Handlung zugrunde lag. (Bei Unfällen mit
schweren Personenschäden kann der Tatbestand der
fahrlässigen Körperverletzung erfüllt sein). Die Höhe
des Schmerzensgelds richtet sich nach Art und Schwere der
erlittenen Verletzungen.
- Verdienstausfall:
Hat der Geschädigte nachweislich einen Verdienstausfall
erlitten, wird dieser ersetzt. Insoweit empfiehlt sich
hier ein Attest eines italienischen Arztes, was die
Regulierungsdauer beschleunigt.
- Mietwagen:
Mietwagenkosten werden in Italien entsprechend der
Reparaturdauer ersetzt. Bei einem Totalschaden ist die
Wiederbeschaffungszeit maßgebend.
Bitte beachten:Diese Informationen wurden mit
größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für die
Richtigkeit der Angaben kann aufgrund der Schwierigkeit der
Informationsbeschaffung im Hinblick auf das ausländische Recht nicht
übernommen werden.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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