Vergleich beendet Streit um “guenterjauch.de”

Vor dem Amtsgericht Köln bestand Streit zwischen dem Talkmaster und der Tübinger Internetfirma Heindl AG über die Rechtsfolgen einer irrtümlich von Jauch ausgesprochenen Abmahnung (wir berichteten). Zu einem Urteil wird es jedoch nicht mehr kommen, da die Parteien sich verglichen haben: gegen Jauch’s Zusage einer Erstattung von 4/5 der der Heindl AG entstandenen Anwaltskosten nahm diese ihre Klage zurück.

Veröffentlicht am 13.11.2001
unter #Markenrecht