Verschuldensunabhängige Haftung für Kreditkartenzahlungen im Mailorderverfahren für Händler gekippt

Der BGH hat an seiner bisherigen Rechtsauffassung, es handele sich um einen Forderungskauf, nicht festgehalten und die Kreditkartenzahlung als abstraktes Schuldanerkenntnis eingestuft. Damit entfällt auch die Garantiehaftung beim Rechtskauf nach § 437 BGB a.F.. Beim abstrakten Schuldanerkenntnis handelt es sich anders als beim Forderungskauf um eine Risikoverlagerung, die nach Ansicht des BGH gegen den bisherigen § 9 AGBG verstieß (nach der Überleitungsregelung zur Schuldrechtsreform ist noch das alte Recht anwendbar, in neuen Fällen seit 1.1.2002 wäre § 307 BGB anwendbar)

Veröffentlicht am 25.06.2002
unter #Bankrecht