Wem gehört die Domain “mormonen.de”?

Der Beklagte betreibt ein unabhängiges, kritisches Informationsportal zum Mormonismus. Die Klägerin, die sich noch bis in jüngere Zeit von dem Spitznamen “Mormonen” distanzierte, ist die größte einer Vielzahl “mormonischer” Kirchen und Gemeinschaften. Sie reklamiert “Namensschutz” und setzte sich in erster Instanz gegen das Argument des Beklagten durch, bei “Mormonen” handele es sich um einen Sammel-/Gattungsbegriff für alle mormonischen Kirchen und Glaubensgemeinschaften, und eben gerade nicht um einen (insbes. der Klägerin individuell) zuordenbaren Namen. Das Gericht erblickte einen Fall des “Domain-Grabbing” am Spitznamen der Klägerin. Weiter hatte der Beklagte argumentiert, nach allgemeinem Verkehrsverständnis werde der Begriff “Mormonen” nicht mit irgendeinem bestimmten Namensträger, sondern vorwiegend mit Utah (Salt Lake City) und der mißbilligten Praxis der Vielweiberei einiger weniger Fundamentalisten in Verbindung gebracht, weshalb eine Verwechslung gerade mit der Klägerin, die sich von diesen Praktiken distanziert, ausscheide. Das OLG Frankfurt wird nun über die Berufung zu entscheiden haben. Was den Fall besonders interessant macht: Der Beklagte betreibt sein Informationsportal seit 1997. Damals lehnte die Klägerin es noch explizit ab, sich oder ihre Mitglieder als “Mormonen” bezeichnen zu lassen oder gar sich selbst so zu nennen.

Veröffentlicht am 28.04.2003
unter #Onlinerecht