Wettbewerbsverstoß bei Angabe ungenauer Lieferfristen im Rahmen von Online-Geschäften

Hintergrund des Rechtsstreits zweier eBay-Verkäufer war unter anderem, dass nach der im Verfügungsverfahren angegriffenen AGB-Bestimmung die Übergabe an den beauftragten Paketdienst „in der Regel 1 – 2 Tage nach Zahlungseingang“ erfolgen solle. Das Kammergericht sah darin einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß gegen § 308 Nr. 1, 2. Alternative BGB: Der Kunde würde mit dieser nichtigen Bestimmung sonst nicht nur sein Einverständnis für die Zeitdauer des Regelfalles geben, sondern dem Wortlaut eben auch in „Ausnahmefällen“ einer späteren Übergabe. Ein Ende des vereinbarten Lieferzeitraums sei dann aber für den Kunden nicht mehr zu erkennen; er könne auch nicht absehen kann, wann ein „Regelfall“ und wann ein „Ausnahmefall“ vorläge. Mit der Entscheidung richteten sich die Berliner Richter im Sinne des Verbraucherschutzes gegen die Willkür des Anbieters bei der Bestimmung der vertraglichen Leistungszeit.

Veröffentlicht am 17.04.2007
unter #Wettbewerbsrecht