Bei Anwälten, Steuerberatern, Gerichtsvollziehern oder Notaren ist die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nicht mehr nur per Post möglich, sondern jetzt auch per Fax und per elektronisch signierter und verschlüsselter Mail. Auch die Rücksendung des Empfangsbekenntnisses kann auf diese Weise erfolgen.