Arbeitsrecht und Internet

Internet und E-Mails am Arbeitsplatz; Online-Nutzung in Betrieben

 

Eine der wesentlichen Herausforderungen der Informationsgesellschaft ist die Nutzung der Online-Medien am Arbeitsplatz, sowohl für betriebliche als auch private Zwecke. Die weitaus meisten Arbeitsverträge schweigen hierzu. Häufig ist der gesamte Bereich der Internetnutzung selbst bei mittleren Betrieben ungeregelt, oder aber die Personalabteilung beschränkt sich auf eine – rechtlich fragwürdige – betriebsinterne Mitteilung.

 

  • Wo aber liegen die Befugnisse des Arbeitgebers bei der Überwachung der Kommunikation via E-Mail und bei der sonstigen Nutzung des Internet?

  • Wo beginnt und wo endet seine Befugnis, Einsicht in die elektronischen Arbeitsunterlagen seiner Mitarbeiter zu nehmen, wenn entweder explizit oder stillschweigend die Nutzung der neuen Medien auch für private Zwecke eröffnet ist?

  • Besteht die Möglichkeit zu Kontrollen und, wenn ja, welche Verdachtsmomente setzt dies voraus?

  • Ist der Ausschluss oder die Einschränkung bestimmter Nutzungsmöglichkeiten im Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarung überhaupt möglich?

  • Welche Befugnisse hat der Betriebsrat?

 

Wir beschäftigen uns seit langem als Rechtsanwälte, aber auch als Referenten und Fachbuchautoren mit den arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragestellungen der neuen Medienwelt. Dabei sind wir Unternehmen bei der Erstellung von Mitarbeiterverträgen behilflich und entwerfen Internet-Nutzungsbedingungen und Anweisungen für die mit der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten zuständigen Stellen. Ferner sind wir im kollektiven Arbeitsrecht bei der Abfassung von entsprechenden Betriebsvereinbarungen tätig. Kündigungsschutzverfahren auf Grund unerlaubter oder unsachgemäßer Online-Nutzung  Stellen einen weiteren Aspekt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar.