Bußgeldkatalog

Vom 4.7.1989, BGBl. I 1989, Seite 1305, zuletzt geändert am 19.3.2001, BGBl. I 2001, Seite 386.

2. Teil: Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, Tatbestandsnummern 34-43) 


Übersicht  A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG 

a) Straßenverkehrs-Ordnung 

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Geschwindigkeit
Abstand
Überholen
Vorfahrt 
Abbiegen 
Liegenbleiben von Fahrzeugen 
Beleuchtung 
Autobahnen und Kraftfahrstraßen 
Bahnübergänge 
Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse 
Ladung 
Fußgängerüberwege 
Übermäßige Straßenbenutzung 
Sonntagsfahrverbot 
Verkehrshindernisse 
Zeichen der Polizeibeamten 
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und GrünPfeil
Vorschriftszeichen
Richtzeichen
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

b) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung 
c) Ferienreise-Verordnung 
B. Zuwiderhandlung gegen 0,5-Promille-Grenze
Berauschende Mittel


Nr.

Ordnungswidrigkeit  §§ StVO

Regelsatz in DM und Fahrverbot

Punkte

A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG

a) Straßenverkehrs-Ordnung

  Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfleil      

34

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfleil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt  § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2 Abs. 3 Satz 1,2
§ 49  Abs. 3 Nr. 2 

100

3

34.1

mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, 2
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 

250, Fahrverbot
1 Monat

4/1*

34.2

bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens  § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2
§ 49 Abs. 3 Nr. 2 

250, Fahrverbot
1 Monat

4/1*

34.2.1

mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 

400, Fahrverbot
1 Monat

4/1*

34a

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfleil       

34a.1

vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten  § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7

100

3

34a.2

den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegefurten, gefährdet  § 37 Abs.2 Nr. 1 Satz 10
§ 49 Abs. 3 Nr. 2 

120

3

34a.3

den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen  § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 10
§ 49 Abs. 3 Nr. 2 
   

34a.3.1

behindert  

120

3

34a.3.2

gefährdet  

150

3
  Vorschriftszeichen      

35

Unbedingtes Haltegebot (Zeichen 206) nicht befolgt oder trotz Rotlicht nicht an der Haltelinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet  § 41 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Abs. 3 Nr. 2
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 Nr. 4 

100

3

36

Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) einen Fußgänger gefährdet       

36.1

bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild)  § 41 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7, Nr. 2 Satz 2
§ 49 Abs. 3 Nr. 4 

80

1

36.2

bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr  § 41 Abs. 2 Nr. 4 Satz 6 Buchstabe a, Satz 2, Satz 7 Nr. 1, Satz 2
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4 

100

1

37

Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren  § 41 Abs. 2 Nr. 6
§ 49 Abs. 3 Nr. 4 

200

3

38

Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots bei Smog oder Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt  § 41 Abs. 2 Nr. 6
§ 49 Abs. 3 Nr. 4 

80

1
  Richtzeichen      

39

Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 236) einen Fußgänger gefährdet  § 42 Abs. 4a Nr. 3
§ 49 Abs. 3 Nr. 5 

80

1

40

Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt und dadurch einen andern gefährdet  § 42 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 Buchstabe b, Satz 1, Buchstabe c
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5 

80

1
  Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen      

41

Einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekanntgemacht wurde, zuwidergehandelt  § 45 Abs. 4 Halbsatz 2
§ 29 Abs. 3 Nr. 7 

80

1

42

Mit Arbeiten begonnen, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt, oder Lichtzeichenanlagen nicht bedient  § 45 Abs. 6
§ 49 Abs. 4 Nr. 3 

150

1
  Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis      

43

Vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt  § 46 Abs. 3 Satz 1
§ 49 Ab. 4 Nr. 4 

80

1

* Fahrzeugführer von nichtmotorisierten Fahrzeugen


Anhang zum Bußgeldkatalog: Tabelle 1, Tabelle 1a, Tabelle 2, Tabelle 4


Tabelle 1: Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen Es gelten die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote, soweit sich nicht bei AnWendung der Tabelle 1a höhere Regelsätze oder strengere Fahrverbote ergeben. 

Tabelle 1 Buchstabe a. Kraftfahrzeuge der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a oder b StVZO genannten Art 
 

Lfd. Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz bei Begehung innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften Punkte
3a.1.1 21 – 25  120 100  –  3
3a.1.2 26 – 30  180 120  –  3
3a.1.3 31 – 40  250 200  1 –  3
3a.1.4 41 – 50  300 250  1 4/3
3a.1.5 über 50  400 350  2 4

Tabelle 1 Buchstabe b. Kennzeichnungspflichtige KraftFahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen
 

Lfd. Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz bei Begehung innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften Punkte
3a.2.1 16 – 20  150 120  –  3
3a.2.2 21 – 25  200 150  –  3
3a.2.3 26 – 30  250 200  1 –  3
3a.2.4 31 – 40  350 300  1 3
3a.2.5 41 – 50  400 350  2 4
3a.2.6 über 50  450 400  3 4

Tabelle 1 Buchstabe c. Andere als die in Buchstaben a oder b genannten Kraftfahrzeuge
 

Lfd. Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz bei Begehung innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften Punkte
3a.3.1 31 – 40  150 150 –  –  3
3a.3.2 41 – 50  200 200  1 –  4/3
3a.3.3 51 – 60  300 300  1 4
3a.3.4 über 60  400 400  1 4

Tabelle 1a (zu Nr. 5 des Bußgeldkatallogs): Geschwindigkeitsüberschreitungen Tabelle 1a Buchstabe a. Kraftfahrzeuge der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a oder b StVZO genannten Art 

Lfd. Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz bei Begehung innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften =”2″ WIDTH=”33%”>Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften Punkte
5.1.1 bis 15 für mehr als 5 Minuten Dauer in mehr als 2 Fällen nach Fahrtantritt  100 80  –  1
5.1.2 16 – 20  100 80 –  1
5.1.3 21 – 25  120 100  –  1
5.1.4 26- 30  180 120  –  3
5.1.5 31 – 40  250 200  1 –  3
5.1.6. 41 – 50  300 250  1 4/3
5.1.7 über 50  400 350  2 4

Tabelle 1a Buchstabe b. Kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge den in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen
 

Lfd. Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz bei Begehung innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften Punkte
5.2.1 bis 15 für mehr als 5 Minuten Dauer in mehr als 2 Fällen nach Fahrtantritt  150 120  –  1
5.2.2 16-20  150 120  –  1
5.2.3 21 – 25  200 150  –  2
5.2.4 26 – 30  250 200  1 –  3
5.2.5 31 – 40  350 300  1 3
5.2.6 41 – 50  400 350  2 4
5.2.7 über 50  450 400  3 4

Tabelle 1a Buchstabe c. Andere als in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge
 

Lfd. Nr. Überschreitung in km/h  Regelsatz bei Begehung innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften  Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften  Punkte
5.3.1 21 – 25 100 80 –  1
5.3.2 26 – 30 120 100  –  3
5.3.3 31 – 40 200 150  1 –  3
5.3.4 41 – 50 250 200  1 1 4/3
5.3.5 51 – 60 350 300  1 4
5.3.6 über 60 450 400  2 4

Tabelle 2: Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

Lfd. Nr. Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern Regelsatz in DM und Fahrverbot Punkte
6.1 a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h       
6.1.1 weniger als 5/10 des halben Tachowertes  80   1
6.1.2 weniger als 4/10 des halben Tachowertes  100   2
6.1.3 weniger als 3/10 des halben Tachowertes  150   3
6.1.4 weniger als 2/10 des halben Tachowertes  200 Fahrverbot 1 Monat soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt  4
6.1.5 weniger als 1/10 des halben Tachowertes  250 Fahrverbot 1 Monat, soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt  4
6.2 b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h       
6.2.1 weniger als 5/10 des halben Tachowertes  100   2
6.2.2 weniger als 4/10 des halben Tachowertes  150   3
6.2.3 weniger als 3/10 des halben Tachowertes  200   4
6.2.4 weniger als 2/10 des halben Tachowertes  250 Fahrverbot 1 Monat  4
6.2.5 weniger als 1/10 des halben Tachowertes  300 Fahrverbot 1 Monat  4