Besondere Registrierungsvoraussetzungen für „.eu-Domains“

Am 07.02.2006 hat die sogenannte Sunrise Period II für .eu-Domains begonnen. Dies bedeutet, dass nunmehr auch die Inhaber von bloßen Namens-, Firmen- und Titelschutzrechten die Möglichkeit erhalten, vorab die entprechenden .eu-Domains für sich zu sichern – womit auch die über § 12 BGB geschützten Familiennamen beantragt werden können.

 

Allerdings müssen diese Rechte nachgewiesen werden: dies geschieht nach Maßgabe der eu-Sunriseregeln ausschließlich durch die Vorlage einer eidesstattlichen und von einer zuständigen Behörde, einem Rechtsanwalt oder einem berufsmäßigen HABM/EPA-Vertreter unterzeichneten Erklärung. Diese muss bestätigen, dass das „geltend gemachte frühere Recht“ auch nach deutschem Recht geschützt ist – und zwar durch Verweise auf die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, wissenschaftlichen Arbeiten und Gerichtsentscheidungen, welche für den dargelegten Schutz konstitutiv sind.

  

Hinsichtlich der Anmeldung Ihres Familiennamens als “.eu”-Domain gilt:

Haben Sie im Rahmen der Sunrise-Periode II über ihren Provider die Registrierung einer “.eu”-Domain beantragt, so werden Sie in der Regel von der Vergabestelle EUrid per eMail über das weitere Vorgehen informiert; insbesondere wird Ihnen eine Frist genannt, innerhalb der Sie die für den Nachweis der geltend gemachten Namens- oder Kennzeichenrechte erforderlichen Unterlagen an die von EUrid bestellten Prüfer PricewaterhouseCoopers übersenden müssen. Darüber hinaus wird man Ihnen einen Link zur Website von EUrid angeben, wo Sie ein vorformuliertes Begleitschreiben abrufen können, mit welchem Sie die Nachweise an PricewaterhouseCoopers übersenden müssen. Sie müssen dann innerhalb der mitgeteilten Ausschlussfrist (40 Tage nach Antragseingang bei EUrid) folgende Nachweise schriftlich einreichen:

 

1. eine eidesstattliche, von einem Rechtsanwalt, einer zuständigen Behörde oder einem berufsmäßigen Vertreter unterzeichnete Erklärung, die bestätigt, dass die Art des von Ihnen geltend gemachten Namensrechts nach deutschem Recht geschützt ist, und

2. einen Beweis, dass der Name, für den das Recht geltend gemacht wird, alle für den rechtlichen Schutz festgelegten Bedingungen erfüllt, und dass der Name durch das geltend gemachte Recht auch geschützt ist (z.B. durch ein amtliches Ausweisdokument).

 

esb Rechtsanwälte übernimmt für Sie die Prüfung Ihrer Kennzeichenrechte und ggf. das Ausstellen der erforderlichen Bestätigung zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 300,- € inkl. MwSt. und allen sonstigen Preisbestandteilen. Sollte die Prüfung ergeben, dass keine Kennzeichenrechte geltend gemacht werden können, wird lediglich die Prüfung mit einem Betrag von 150,- € inkl. MwSt. und allen sonstigen Preisbestandteilen in Rechnung gestellt.

 


Bei der bloßen Anmeldung Ihres Familiennamens als eu-Domain berechnen wir pauschal für die Prüfung und für die Ausstellung der erforderlichen Erklärung 75,- € inkl. MwSt. und allen sonstigen Preisbestandteilen.