GmbH – Gründung
Die GmbH-Gründung Hier finden Sie eine Tabelle über die notwendigen Schritte zur Gründung einer GmbH und die Haftung während der verschiedenen Phasen der Gründung. |
Phase | Bezeichnung | Bemerkungen | Haftung |
1. Entschluß zur Gründung | Vorgründungs- gesellschaft |
BGB-Gesellschaft (mehrere Personen schließen sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen); bei Handelsgeschäft OHG |
volle Haftung der Gesellschafter |
2. Entwurf eines Gesellschaftsvertrages | wichtigste Rechtsgrundlage für die spätere GmbH, sollte sehr sorgfältig entworfen werden: Mindestinhalt: Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens; Höhe des Stammkapitals (mind. 25.000 Euro); Übernahme der Stammeinlage; bei Ein-Mann-GmbH (seit 1985 zulässig) zwingend, sonst ratsam: Befreiung von § 181 BGB |
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3. notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages | Vor-GmbH | Die Vor-GmbH ist schon die gleiche Rechtspersönlichkeit wie die daraus entstehende GmbH; Geschäftsführer darf für die Vor-GmbH Gründungsgeschäfte sowie mit Zustimmung der Gesellschafter auch andere Geschäfte vornehmen. | Seit BGH-Urteil vom 27.1.97 neue Rechtsprechung:
Unbeschränkte Verlustdeckungshaftung der Gesellschafter bis zur Eintragung, danach Vorbelastungshaftung (Haftung für vor Eintragung durch Aufnahme des Geschäftsbetriebs verlorenes Stammkapital) Außerdem Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG (meist Geschäftsführer) |
4. Bestellung der Organe | Geschäftsführer, ggf. Aufsichtsrat, Beirat | ||
5. Aufbringen des Stammkapitals | Vom Stammkapital muß mindestens ein Viertel, mindestens aber 12.500 Euro sofort aufgebracht werden; Sacheinlagen nur sofort, in voller Höhe und mit Sachgründungsbericht | ||
6. Anmeldung zur Eintragung beim Handelsregister | Belege über die obigen Voraussetzungen und Unterschriften der Geschäftsführer sind beizufügen | ||
7. Eintragung im Handelsregister | GmbH | Entstehungszeitpunkt der GmbH als juristischer Person | keine Haftung der Gesellschafter gegenüber Dritten, Haftung der Geschäftsführer bei Verletzung der Konkursantragspflicht |