Vollmacht in Strafsachen

 

Den Rechtsanwälten Ulrich Emmert und Dr. Jens Bücking, Vaihinger Str. 153, 70567 Stuttgart -je einzeln- wird hiermit in der Sache

Ermittlungsverfahren, Az.

gegen

wegen

Vollmacht erteilt.

Diese Vollmacht erstreckt sich auf die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung der Interessen des Mandanten. Sie umfaßt insbesondere folgende Befugnisse:

  • Vertretung und Verteidigung in Strafsachen, Adhäsionsverfahren und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie für den Fall der Abwesenheit zur Vertretung nach § 411 Abs. 2 StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 Abs. 1, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere im Beitragsverfahren.

  • Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Nebenklage, Privatklage und Widerklageverfahren. Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, Geld, Wertsachen, Urkunden, Kautionen und Bußgeldzahlungen entgegenzunehmen und zu quittieren sowie Akteneinsicht zu nehmen.

 


(Ort) (Datum) (Unterschrift)

Die Gerichte, Behörden, der Gerichtsvollzieher und sonstige Dritte, einschließlich des gegnerischen Prozeßbevollmächtigten werden angewiesen, die in dieser Sache zurückzuzahlenden – zu leistenden – beigetriebenen – hinterlegten Beträge auszuzahlen an meine Bevollmächtigten, die Rechtsanwälte Dr. Jens Bücking und Ulrich Emmert.

 


(Ort) (Datum) (Unterschrift)