I. Unlautere Beeinflussung des Kunden |
A. Irreführung | Verschweigen wesentlicher Umstände, Mehrdeutigkeit, unrichtig gewordene Werbung, getarnte Werbung, unterschwellige Werbung oder Negativwerbung |
1. über das Unternehmen | Irreführung über das Alter des Unternehmens, seine Bedeutung, über die persönlichen Verhältnisse des Werbenden oder über Gesellschaftsverhältnisse |
2. über Ware und Leistung | Veränderungen der Ware/Leistung selbst, ihrer Bezeichnung, ihrer Herkunft, der Warenmenge/des Warenvorrats, der Bezugsart oder der Bezugsquelle (Bei Heilmitteln sind besonders strenge Voraussetzungen nach dem Heilmittelwerbegesetz zu beachten.) |
3. über den Preis | Täuschung am Preis selbst, die Verwendung von Preisschlgwörtern, die irreführende Gegenüberstellung von Preisen, das Lockvogelangebot und die Irreführung über das Preissystem |
4. über den Grund des Verkaufs | Irreführung über den Anlaß oder den Zweck des Verkaufs |
B. Ausübung von Zwang | Ausübung von unmittelbarem oder mittelbarem Zwang |
1. unmittelbarer Zwang | Ersetzung des Entschlusses des Kunden zum Vertragsabschluß. Dies kommt eher selten in Form von Gewalt vor, ist aber bei Ausnutzung von Monopolstellungen häufiger der Fall, indem der Vertragsabschluß einseitig diktiert wird oder von anderen Entscheidungen des Kunden abhängig gemacht wird. |
2. Autoritätsmißbrauch | Weisungen oder Empfehlungen an Untergebene, wirtschaftlich abhängige oder Kinder |
3. Belästigung | Belästigung durch exzessive Werbung, Ansprechen auf der Straße, unaufgeforderte Vertreterbesuche Telefon- oder Telefaxwerbung oder das Zusenden unbestellter Ware |
4. Sonstige Fälle | stillschweigendes Liefern einer anderen als der bestellten Ware, das “Anzapfen” von Geschäftspartnern, Werbefahrten mit Pflichtwerbeveranstaltung, versteckte Drohungen oder das Einbehalten von Kundeneigentum |
C. Ausnutzung | Der Kunde wird unter Ausnutzung menschlicher Vorzüge oder Schwächen im Sinne des Werbenden beeinflußt. |
1. Ausnutzung menschlicher Vorzüge | Einsatz von Laienwerbern, bei Werbung durch Vertrauensleute, mit Mitleid oder altruistischen Zwecken |
2. Werbung durch Geschenke | Das kann durch den Wert des Geschenks, die Art der Aushändigung, den Einsatz von Probegaben, durch Vorspannangebote oder Sonderregelungen für das Verschenken wettbewerbswidrig werden. |
3. Ausnutzung menschlicher Schwächen | Ausnutzen von Bestechlichkeit, Spielleidenschaft, Angst oder sexueller Neugier |
II. Behinderung bestimmter Mitbewerber |
A. Vernichtungswettbewerb | Es werden gezielt unerlaubte Aktionen gegen Mitbewerber durchgeführt, um Ihnen zu schaden |
1. Preiskampf | Verkauf unter Selbstkosten, unterschiedliche Preisgestaltung und Vernichtungsunterbietung |
2. Ausspannen | Ausspannen von Kunden oder Mitarbeitern durch Werbung vor dem Konkurrenzgeschäft, Werbung bei Kunden des bisherigen Geschäftsherrn, Herbeiführen oder Ausnutzen fremden Vertragsbruchs sowie Verleitung zu ordnungsgemäßer Verrtagsauflösung |
3. Betriebsbehinderung | unberechtigte Verwarnung, Boykott und Sperre, psychischer Zwang, das Aufhetzen fremder Arbeitskräfte sowie die Betriebsspionage. |
4. Absatzbehinderung | DRohstoffaufkauf, Ausmieten, Überbieten, Aufkauf von Konkurrenzware, und Marktverstopfung |
5. Vereitelung fremder Werbung | Werbebehinderung, Kennzeichenbeseitigung, und Kennzeichenvereitelung |
B. Bezugnehmende Werbung | Bezugnahme auf Mitbewerber in der Werbung |
1. Alleinstellungs- und Spitzengruppenwerbung | Wer diese Art der Werbung betreibt, muß die Richtigkeit nachweisen können. |
2. Anschwärzung | Anschwärzung ist die Herabsetzung von Mitbewerbern. Dies muß der Werbende beweisen können. Dies gilt nicht bei Beratung oder vertraulicher Mitteilung. |
3. Wahre bezugnehmende Werbung | Wahre bezugnehmende Werbung ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt. (z.B. wenn zur Produktbeschreibung notwendig). Durch EU-Recht könnte dies aber bald aufgehoben werden. |
C. Ausbeutung | Ausbeutung ist die unlautere Ausnutzung fremder Leistung |
1. Ausbeutung fremder Erzeugnisse | unlautere Nachahmung oder unmittelbare Leistungsübernahme. |
2. Ausbeuten fremder Werbung | Ausbeutung fremder Werbemaßnahmen oder Ausbeutung fremden Rufs. |
3. Benutzung geschäftlicher Kennzeichen | Benutzung einem nicht zustehender Kennzeichen. |
4. Ausbeutung fremder Geheimnisse und Vorlagen | Verrat und Verwertung von Geheimnissen und Vorlagen durch Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte oder Dritte |
D. Wettbewerbsverzerrung | Einflußnahme auf den Wettbewerb von außen durch neutrale Dritte, i.d.R. den Staat |
III. Vorsprung durch Rechtsbruch |
A. Verstöße gegen Wettbewerbsrecht | Verstöße gegen das UWG und seine Nebengesetze |
1. Rabattrecht | Gewährung unerlaubter Preisnachlässe, z.B. allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe |
2. Zugaberecht | Gewährung von Draufgaben in unerlaubtem Umfang usw. |
3. Sonderpreise | Verstöße gegen Sonderangebotsregeln, Veranstaltung von Sonderveranstaltungen außerhalb SSV und WSV usw. |
4. Verstöße gegen Standes- und Berufsordnungen | Werbeverbot der freien Berufe u.a. |
B. Verstöße gegen sonstiges Recht | Verstöße gegen sonstige Rechtsnormen, Handelsbräuche usw. |