Wettbewerbsverstöße

I. Unlautere Beeinflussung des Kunden
A. IrreführungVerschweigen wesentlicher Umstände, Mehrdeutigkeit, unrichtig gewordene Werbung, getarnte Werbung, unterschwellige Werbung oder Negativwerbung
1. über das UnternehmenIrreführung über das Alter des Unternehmens, seine Bedeutung, über die persönlichen Verhältnisse des Werbenden oder über Gesellschaftsverhältnisse
2. über Ware und LeistungVeränderungen der Ware/Leistung selbst, ihrer Bezeichnung, ihrer Herkunft, der Warenmenge/des Warenvorrats, der Bezugsart oder der Bezugsquelle (Bei Heilmitteln sind besonders strenge Voraussetzungen nach dem Heilmittelwerbegesetz zu beachten.)
3. über den Preis Täuschung am Preis selbst, die Verwendung von Preisschlgwörtern, die irreführende Gegenüberstellung von Preisen, das Lockvogelangebot und die Irreführung über das Preissystem
4. über den Grund des VerkaufsIrreführung über den Anlaß oder den Zweck des Verkaufs
B. Ausübung von ZwangAusübung von unmittelbarem oder mittelbarem Zwang
1. unmittelbarer ZwangErsetzung des Entschlusses des Kunden zum Vertragsabschluß. Dies kommt eher selten in Form von Gewalt vor, ist aber bei Ausnutzung von Monopolstellungen häufiger der Fall, indem der Vertragsabschluß einseitig diktiert wird oder von anderen Entscheidungen des Kunden abhängig gemacht wird.
2. AutoritätsmißbrauchWeisungen oder Empfehlungen an Untergebene, wirtschaftlich abhängige oder Kinder
3. Belästigung Belästigung durch exzessive Werbung, Ansprechen auf der Straße, unaufgeforderte Vertreterbesuche Telefon- oder Telefaxwerbung oder das Zusenden unbestellter Ware
4. Sonstige Fälle stillschweigendes Liefern einer anderen als der bestellten Ware, das “Anzapfen” von Geschäftspartnern, Werbefahrten mit Pflichtwerbeveranstaltung, versteckte Drohungen oder das Einbehalten von Kundeneigentum
C. AusnutzungDer Kunde wird unter Ausnutzung menschlicher Vorzüge oder Schwächen im Sinne des Werbenden beeinflußt.
1. Ausnutzung menschlicher Vorzüge Einsatz von Laienwerbern, bei Werbung durch Vertrauensleute, mit Mitleid oder altruistischen Zwecken
2. Werbung durch GeschenkeDas kann durch den Wert des Geschenks, die Art der Aushändigung, den Einsatz von Probegaben, durch Vorspannangebote oder Sonderregelungen für das Verschenken wettbewerbswidrig werden.
3. Ausnutzung menschlicher SchwächenAusnutzen von Bestechlichkeit, Spielleidenschaft, Angst oder sexueller Neugier
II. Behinderung bestimmter Mitbewerber
A. VernichtungswettbewerbEs werden gezielt unerlaubte Aktionen gegen Mitbewerber durchgeführt, um Ihnen zu schaden
1. PreiskampfVerkauf unter Selbstkosten, unterschiedliche Preisgestaltung und Vernichtungsunterbietung
2. Ausspannen Ausspannen von Kunden oder Mitarbeitern durch Werbung vor dem Konkurrenzgeschäft, Werbung bei Kunden des bisherigen Geschäftsherrn, Herbeiführen oder Ausnutzen fremden Vertragsbruchs sowie Verleitung zu ordnungsgemäßer Verrtagsauflösung
3. Betriebsbehinderungunberechtigte Verwarnung, Boykott und Sperre, psychischer Zwang, das Aufhetzen fremder Arbeitskräfte sowie die Betriebsspionage.
4. AbsatzbehinderungDRohstoffaufkauf, Ausmieten, Überbieten, Aufkauf von Konkurrenzware, und Marktverstopfung
5. Vereitelung fremder WerbungWerbebehinderung, Kennzeichenbeseitigung, und Kennzeichenvereitelung
B. Bezugnehmende WerbungBezugnahme auf Mitbewerber in der Werbung
1. Alleinstellungs- und SpitzengruppenwerbungWer diese Art der Werbung betreibt, muß die Richtigkeit nachweisen können.
2. AnschwärzungAnschwärzung ist die Herabsetzung von Mitbewerbern. Dies muß der Werbende beweisen können. Dies gilt nicht bei Beratung oder vertraulicher Mitteilung.
3. Wahre bezugnehmende WerbungWahre bezugnehmende Werbung ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt. (z.B. wenn zur Produktbeschreibung notwendig). Durch EU-Recht könnte dies aber bald aufgehoben werden.
C. AusbeutungAusbeutung ist die unlautere Ausnutzung fremder Leistung
1. Ausbeutung fremder Erzeugnisseunlautere Nachahmung oder unmittelbare Leistungsübernahme.
2. Ausbeuten fremder Werbung Ausbeutung fremder Werbemaßnahmen oder Ausbeutung fremden Rufs.
3. Benutzung geschäftlicher KennzeichenBenutzung einem nicht zustehender Kennzeichen.
4. Ausbeutung fremder Geheimnisse und VorlagenVerrat und Verwertung von Geheimnissen und Vorlagen durch Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte oder Dritte
D. WettbewerbsverzerrungEinflußnahme auf den Wettbewerb von außen durch neutrale Dritte, i.d.R. den Staat
III. Vorsprung durch Rechtsbruch
A. Verstöße gegen WettbewerbsrechtVerstöße gegen das UWG und seine Nebengesetze
1. RabattrechtGewährung unerlaubter Preisnachlässe, z.B. allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe
2. ZugaberechtGewährung von Draufgaben in unerlaubtem Umfang usw.
3. SonderpreiseVerstöße gegen Sonderangebotsregeln, Veranstaltung von Sonderveranstaltungen außerhalb SSV und WSV usw.
4. Verstöße gegen Standes- und BerufsordnungenWerbeverbot der freien Berufe u.a.
B. Verstöße gegen sonstiges RechtVerstöße gegen sonstige Rechtsnormen, Handelsbräuche usw.