DENIC erlaubt ein- und zweistellige Domains

Ausgangspunkt der neuen Vergabepolitik ist das bekannte vw.de-Urteil des OLG Frankfurt. DENIC – zur Registrierung der Domain verurteilt – legte daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein, der diese indes am 29. 09.2009 zurückgewiesen hat. Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist damit rechtskräftig und folglich die DENIC verpflichtet, “vw” unter der Top Level Domain .de zugunsten der Volkswagen AG zu registrieren, solange nicht eine Top Level Domain „.vw“ eingeführt wird. Am 15.10.2009 kam nun die Sensationsmeldung der DENIC (http://www.denic.de/denic-im-dialog/news/2413.html?cHash=bd6e9712d6) Wir zitieren: Die DENIC eG wird die aktuellen Domainrichtlinien unter der Top-Level-Domain (TLD) .de dahingehend erweitern, dass künftig auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden können. Desweiteren werden Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, für die Registrierung freigegeben. Das Registrierungsverfahren für die neuen Domains startet am 23. Oktober 2009 9:00 (MESZ). Um ein Höchstmaß an Chancengleichheit zu gewährleisten, gilt bei der Registrierung das in vielen Bereichen bewährte „First come – first served“-Prinzip nach dem der erste eingegangene Auftrag zu einer Domain auch die Registrierung erhält. Ergänzend dazu wird es für die Einführungsphase ein spezielles Registrierungssystem geben, über das die Aufträge ausschließlich verarbeitet werden. „Da es sich um eine beschränkte Anzahl potenzieller neuer Domains handelt, und weil sich „First come – first served‘ als Verfahren bei der Domainregistrierung bewährt hat, entschieden wir uns bewusst wieder dafür“, begründet Sabine Dolderer die Vorgehensweise bei der Einführung. Im Interesse der Internet Community sollen die Registrierungsaufträge schnell, sicher und vor allem unter Wahrung größtmöglicher Chancengleichheit und Transparenz umgesetzt werden. Die Einführungsphase der neuen Domains beginnt am 23. Oktober 2009 9:00 (MESZ). Der Übergang in den normalen Regelbetrieb erfolgt voraussichtlich ab 26. Oktober 2009. Das Registrierungsverfahren wurde in einer mehrtägigen Testphase unter realistischen Bedingungen getestet. Damit das Verfahren so sicher wie möglich umgesetzt werden kann, müssen alle DENIC-Mitglieder die von der DENIC eG definierten Vorgaben genau einhalten. So wird es für die Einführungsphase ein separates System geben. Die eingehenden Aufträge werden über eine E-Mail-Registrierungs-Schnittstelle verarbeitet. Ein elektronischer Zeitstempel, der im Millisekundenbereich arbeitet, gilt als Nachweis über die Reihenfolge der Eingänge. Derjenige Auftrag, der für eine Domain als erster eingeht, erhält den Zuschlag. Dabei kann die Anzahl der bereits erfolgreich registrierten Domains in Form eines Online-Monitorings auf www.denic.de beobachtet werden. Während der Einführungsphase können über das reguläre, produktive Registrierungssystem keine Domains unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien registriert werden. Für Domains unter der TLD .de gelten ab dem 23. Oktober 2009 folgende Regeln: • Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden. • Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben. • Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien. • Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig. • Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen. • Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.

Veröffentlicht am 16.10.2009
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