|| Betriebsprüfung und Steuerstreit
Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung ist statistisch gesehen zwar gering – wird sie aber mittels Prüfungsanordnung angekündigt, ergeben sich für den Betrieb eine Vielzahl von Fragen, die frühzeitig zu klären sind. Häufig haben bereits konkrete Sachverhalte dem Finanzamt Anlass für die Anordnung der Prüfung gegeben. Insbesondere sind solche möglichen Auslöser – wie etwa Abweichungen im Jahresabschluss – zu klären und im Vorfeld auf ihren steuerstrafrechtlichen Gehalt zu überprüfen.
Als erfahrene Steuerstreiter setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche unter Prüfung wirtschaftlicher Gesichtspunkte gegenüber Finanzamt und Zollverwaltung durch.
Zum Thema Betriebsprüfung und Steuerstreit beraten Sie:
Dr. Fabian Meinecke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität Frankfurt a.M., Geschäftsführender Partner der Olfen Meinecke Völger Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Michael Olfen
Rechtsanwalt, Abogado inscrito, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), Geschäftsführender Partner der Olfen Meinecke Völger Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB