|| Korruption, Untreue, Geldwäsche
Wir beraten Sie bei der Errichtung und Anpassung von Compliance-Systemen zur Bekämpfung von Korruption in Ihrem Unternehmen.
Die Risiken bei der Verletzung der Pflichten zur Geldwäsche-Prävention sind enorm. Mit der Umsetzung der sogenannten 6. Geldwäsche-Richtlinie werden einfach begangene Vermögensstraftaten zur möglichen Vortat. Unternehmen ist also dringend angeraten, die Pflichten zur Geldwäsche-Prävention ernst zu nehmen, und Systeme zur Erfüllung dieser Pflichten zu implementieren.
Zum Thema Korruption, Untreue, Geldwäsche beraten Sie:
Dr. Fabian Meinecke
Geschäftsführender Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Michael Olfen
Geschäftsführender Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)