||  Korruption, Untreue, Geldwäsche

Wir beraten Sie bei der Errichtung und Anpassung von Compliance-Systemen zur Bekämpfung von Korruption in Ihrem Unternehmen.

Die Risiken bei der Verletzung der Pflichten zur Geldwäsche-Prävention sind enorm. Mit der Umsetzung der sogenannten 6. Geldwäsche-Richtlinie werden einfach begangene Vermögensstraftaten zur möglichen Vortat. Unternehmen ist also dringend angeraten, die Pflichten zur Geldwäsche-Prävention ernst zu nehmen, und Systeme zur Erfüllung dieser Pflichten zu implementieren.


Zum Thema Korruption, Untreue, Geldwäsche beraten Sie:

Michael Olfen
Michael Olfen

Rechtsanwalt, Abogado inscrito, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), Geschäftsführender Partner der Olfen Meinecke Völger Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Dr. Fabian Meinecke
Dr. Fabian Meinecke

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität Frankfurt a.M., Geschäftsführender Partner der Olfen Meinecke Völger Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB