10.-11. Dez
Bonn
Betriebsvereinbarungen und Mitarbeiterdatenschutz bei IT- und TK-Systemen
Jede Maßnahme, die auch zur Mitarbeiterüberwachung genutzt werden könnte, und jede Einführung neuer IT- oder TK-Systeme unterliegt der vollen Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. den Personalvertretungsgesetzen. Neben den rechtlichen Grundlagen vermittelt das Seminar auch Strategien, wie konstruktiv mit der Arbeitnehmervertretung im Bereich Datenverarbeitung und Mitarbeiterüberwachung zusammengearbeitet werden kann.
– Übersicht Betriebsverfassungsrecht
– Grenzen der Mitarbeiterüberwachung
– Überwachung vs. Sicherheit bei Computern des Betriebsrates
– Datenübertragung in die USA nach dem EU-US-Privacy Shield
– Standortbestimmung von Mitarbeitern
– Private Nutzung von IT und TK
– Zugriff auf Mailpostfächer
– Mithören und Aufzeichnen von Telefonaten
– Überwachung bei Einsatz von Datenverschlüsselung
– Weitergabe von Verbindungsdaten von Mitarbeitern
– Videoüberwachung
– Mitschneiden von Bildschirminhalten
– Verwendung von Fotos
– Verwendung von Biometrie
– Trennung privater Daten und geschäftlicher Daten
– Regeln für geschäftliche und private Nutzung bei Instant-Messaging-Diensten und sozialen Netzwerken
– Anforderungen an Einwilligungserklärungen
– Änderungen durch die neue EU-Datenschutzverordnung
– Besonderheiten beim Europäischen Betriebsrat einer SE
– Zusammenarbeit bei der Einführung neuer IT- und TK-Systeme
– Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat / Personalrat und Datenschutzbeauftragtem
– Anforderungen an Ausbildung und Schulung von Mitarbeitern
– Anforderungen Führungszeugnis/Sicherheitsüberprüfungsgesetz
– Sonderregelungen für Parteien und Religionsgemeinschaften
– Nutzung von Internet und E-Mail
– Nutzung von Funknetzen
– Regeln für Home Office Arbeitsplätze
– Regeln für Fernwartungszugriffe
– Einführung von VoIP Telefonanlagen oder CTI-Systemen
– Einführung von Dokumentenmanagementsystemen
– Einführung von Mail- und Dokumentenarchivierungssystemen
– Einführung von Secure File Sharing
– Einführung von Bring your Own Device
– Einführung von Mobile Device Management
Referent: Rechtsanwalt Ulrich Emmert
Veranstalter: ComConsult Akademie
https://www.comconsult-akademie.de/betriebsvereinbarungen-und-mitarbeiterdatenschutz/