Kündigungsfristen

 
Tatbestand

spätestens am

für den

besondere
Voraussetzungen

§§
1. Wohnraummiete unbestimmte Zeit
a) bis 5 Jahre Mietdauer3. Werktag eines KalendermonatsAblauf des übernächsten Monatsberechtigtes Interesse des Vermieters nach § 564 II BGB; Kündigungsschreiben muß Gründe enthalten§ 565 II S.1 BGB
b) 5-8 Jahre Mietdauerwie obenAblauf des 6. Monatswie oben565 II S.2 BGB
c) 8-10 Jahre Mietdauerwie obenAblauf des 9. Monatswie oben565 II S.2 BGB
d) ab 10 Jahre Mietdauerwie obenAblauf des 12. Monatswie oben565 II S.2 BGB
2. Kündigung einer Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude
a) mit nicht mehr als 2 Wohnungen:wie obenVerlängerung der Fristen 1a) – d) um jeweils 3 Monatekein berechtigtes Interesse erforderlich564b IV S.1 Nr.1, S.2 BGB
b) mit nicht mehr als 3 Wohnungen, wenn eine der Wohnungen durch Ausbau oder Erweiterung zwischen dem 31.5.1990 und dem 1.6.1995 fertiggestellt wurdewie obenwie a)Hinweis auf die besondere Kündigungsmöglichkeit bei Vertragsschluß564b IV S.1 Nr.2, S.2 BGB
3. Kündigung von Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung
falls kein Wohnraum i.S.d. § 564b VII BGB vorliegtwie obenwie obenHinweis im Kündigungsschreiben, daß die Kündigung nicht auf berechtigtes Interesse gestützt wird.564b IV S.3 BGB
4. Kündigung bei möbliertem Wohnraum,der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist
a) Mietzins nach Tagen bemessenan jedem TagAblauf des folgenden Tages nicht zum dauernden Gebrauch an eine Familie überlassen565 III Nr.1 BGB
b) Mietzins nach Wochen bemessenam 1. Werktag jeder WocheAblauf des folgenden Samstagswie oben565 III Nr.2 BGB
c) Mietzins ist nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessenam 15. eines MonatsAblauf dieses Monatswie oben565 III Nr.3 BGB
5. Kündigung eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrags über eine Werkmietwohnung nach Beendigung des Dienstverhältnisses
a) Beginn des Mietverhältnisses seit 1.9.93am 3. Werktag eines KalendermonatsAblauf des übernächsten MonatsWohnraum war weniger als 10 Jahre überlassen und wird dringend für einen anderen benötigt565c Nr. 1a BGB
b) Beginn des Mietverhältnisses vor 1.9.93wie obenAblauf des nächsten Monatswie oben565c Nr. 1b BGB
c) Wohnung steht in unmittelbarer Beziehung zum Ort der Dienstleistungwie obenAblauf dieses Monatswird deshalb für anderen Dienstverpflichteten, dessen Dienst entsprechenden Wohnraum erfordert, benötigt.565c Nr.2 BGB
6. Kündigung von Räumen bei Versetzung
eines Beamten, Geistlichen , Berufssoldaten oder Lehrerswie 1 a)-d)nur für den ersten zulässigen Termin570 BGB


7. Kündigung bei Tod des Mieters
a) des Erben oder Vermieterswie 1. a) – d)569 BGB
b) von Wohnraum durch den überlebenden Ehegattenwie 1. a) – d)bei gemeinsamem Mietvertrag der Ehegatten569b BGB
8.Kündigung bei Versagung der Genehmigung zur Untervermietung durch den Vermieterwie 1. a) – d)kein wichtiger Grund zur Versagung in der Person des Dritten549 I BGB
9. Kündigung des Erstehers in der Zwangsversteigerungwie 1. a) – d)nur für den ersten zulässigen Terminbei Grundstücken ist § 57c ZVG zu beachten57a ZVG
10. Kündigung von Nebenräumen eines Gebäudes bis 1.6.19953. Werktag eines KalendermonatsAblauf des übernächsten MonatsNebenräume werden gebraucht, um Wohnraum zu schaffen564b II Nr.4 BGB
11. Kündigung eines Mietvertrags über Grundstücke, Räume oder im Schiffsregister eingetragene Schiffe
a) Mietzins nach Tagen bemessenan jedem TagAblauf des folgenden Tageskeine565 I Nr.1 BGB
b) Mietzins nach Wochen bemessenam 1. Werktag jeder WocheAblauf des folgenden Samstagskeine565 I Nr.2 BGB
c) Mietzins ist nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen3. Werktag eines KalendermonatsAblauf des übernächsten Monatsbei unbebauten gewerblichen Grdst. und eingetragenen Schiffen nur zum Ende eines Kalendervierteljahres565 I Nr.3 BGB
12. Kündigung von Geschäftsräumenam 3. Werktag eines KalendervierteljahresAblauf des nächsten Kalendervierteljahreskeine565 Ia BGB
13. Kündigung des Mietvertrags über bewegliche Sachen
a) Mietzins ist nach Tagen bemessenan jedem TagAblauf des folgenden Tagskeine565 IV Nr.1 BGB
b) Mietzins ist nach längeren Zeitabschnitten bemessenwie a)Ablauf des 3.Tags danachkeine565 IV Nr.2 BGB
14. Kündigung des Mieters, weil Vermieter Mieterhöhung verlangt
a) gem. § 2 MHGbei Ablauf des 2. Monats nach ErhöhungsverlangenAblauf des übernächsten MonatsBeginn erst ab Zugang des Verlangens9 I S.1, 3 MHG
b) wegen baulicher Veränderungen, Erhöhung der Kapitalkosten und §§ 6,7 MHGam 3. Werktag des Kalendermonats, ab dem der Mietzins erhöht werden sollAblauf des übernächsten Monatskeine9 I S. 2,3 MHG
c) gemäß § 10 WoBindGwie b)Ablauf des nächsten Kalendermonatsöffentlich geförderte Wohnung11 WoBindG
d) gemäß §§ 3,5 NutzEVAblauf des nächsten Monats nach Zugang der ErhöhungserklärungAblauf des 2. Monats nach Zugangkeine6 II, 8 NutzEV