<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>esb Rechtsanwälte</title>
	<atom:link href="http://www.kanzlei.de/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.kanzlei.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Feb 2012 09:50:06 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Bundesgerichtshof: Endlich Rechtssicherheit f&#252;r das Affiliate-Marketing</title>
		<link>http://www.kanzlei.de/bundesgerichtshof-endlich-rechtssicherheit-fur-das-affiliate-marketing</link>
		<comments>http://www.kanzlei.de/bundesgerichtshof-endlich-rechtssicherheit-fur-das-affiliate-marketing#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 09:34:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.kowalczyk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinerecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei.de/?p=2177</guid>
		<description><![CDATA[Wir schlie&#223;en an die diversen Newsletter zu dem Fall „Partnerprogramme“, den wir &#252;ber die Instanzen hinweg mit begleitet hatten, an, zuletzt mit Newsletter vom 09.02.2011 Mit Nichtannahmebeschluss vom 19.01.2012, AZ: I ZR 20/11, hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde der Kl&#228;gerin &#8230; <a href="http://www.kanzlei.de/bundesgerichtshof-endlich-rechtssicherheit-fur-das-affiliate-marketing">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir schlie&#223;en an die diversen Newsletter zu dem Fall „Partnerprogramme“, den wir &#252;ber die Instanzen hinweg mit begleitet hatten, an, zuletzt mit Newsletter vom 09.02.2011</p>
<p>Mit Nichtannahmebeschluss vom 19.01.2012, AZ: I ZR 20/11, hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde der Kl&#228;gerin &#252;ber die Nichtannahme der Revision zur&#252;ckgewiesen. Damit steht fest, dass der Affiliate-Programmbetreiber (Advertiser) f&#252;r Inhalte auf Domains, die sein Kunde, der Publisher, nicht bei seinem Affiliate-Programm angemeldet hat, ohne zurechenbare Kenntnis nicht haftet.</p>
<p>Die Affiliate-Branche d&#252;rfte mit gro&#223;er Erleichterung auf die Entscheidung des h&#246;chsten deutschen Zivilgerichts reagieren.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei.de/bundesgerichtshof-endlich-rechtssicherheit-fur-das-affiliate-marketing/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Simon legt im Prozess gegen Trend Capital gef&#228;lschtes Wertgutachten vor</title>
		<link>http://www.kanzlei.de/simon-legt-im-prozess-gegen-trend-capital-gefalschtes-wertgutachten-vor</link>
		<comments>http://www.kanzlei.de/simon-legt-im-prozess-gegen-trend-capital-gefalschtes-wertgutachten-vor#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 15:20:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.buck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Trend Capital]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei.de/?p=2165</guid>
		<description><![CDATA[Zum Beleg der Werthaltigkeit des unbebauten Grundst&#252;cks 281 in Dubai – wo eigentlich l&#228;ngst der Silver Star Tower des ersten Dubai Fonds stehen m&#252;sste &#8211; wurde der Wert im amtlichen Wertgutachten um ca. 20 Millionen Euro angehoben. Bei der F&#228;lschung &#8230; <a href="http://www.kanzlei.de/simon-legt-im-prozess-gegen-trend-capital-gefalschtes-wertgutachten-vor">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Beleg der Werthaltigkeit des unbebauten Grundst&#252;cks 281 in Dubai – wo eigentlich l&#228;ngst der Silver Star Tower des ersten Dubai Fonds stehen m&#252;sste &#8211; wurde der Wert im amtlichen Wertgutachten um ca. 20 Millionen Euro angehoben. Bei der F&#228;lschung wurde aber vergessen, den auch in arabischen Worten angegebenen Wert, entsprechend zu &#228;ndern.</p>
<p>Frank Simon stellt sich dumm und teilt im Originalton der Anw&#228;lte mit:<br />
&#8220;Der Beklagte (Frank Simon) und auch die sonstigen Mitarbeiter &#8230; sind der Schrift des Arabischen nicht kundig, so dass ihnen ein diesbez&#252;glicher Fehler, so er denn &#252;berhaupt vorliegt, nicht aufgefallen ist.&#8221;</p>
<p>Hier&#252;ber erfahren Sie mehr, wenn Sie unseren aktuellen, <a href="http://www.kanzlei.de/standorte/anwaltskanzlei-leipzig/trend-capital-info-newsletter" title="Trend Capital Info-Newsletter">kostenlosen Newsletter</a> anfordern. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei.de/simon-legt-im-prozess-gegen-trend-capital-gefalschtes-wertgutachten-vor/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Auch die GW Grund &amp; Wert Service GmbH ist eine Gesellschaft von Frank Simon!</title>
		<link>http://www.kanzlei.de/auch-die-gw-grund-wert-service-gmbh-ist-eine-gesellschaft-von-frank-simon</link>
		<comments>http://www.kanzlei.de/auch-die-gw-grund-wert-service-gmbh-ist-eine-gesellschaft-von-frank-simon#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 16:07:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.buck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei.de/?p=1913</guid>
		<description><![CDATA[Grundsolide. Wertbest&#228;ndig. Keine Experimente. sind die Werbeaussagen von Frank Simon, Gesch&#228;ftsf&#252;hrer der Grund &#38; Wert und unz&#228;hliger Gesellschaften, fr&#252;her vorwiegend mit dem Zusatz &#8220;Trend Capital&#8221;. Seitdem aber das mutma&#223;liche Schneeballsystem von &#8220;Trend Capital&#8221; zum Erliegen kam, versucht Simon mit der &#8230; <a href="http://www.kanzlei.de/auch-die-gw-grund-wert-service-gmbh-ist-eine-gesellschaft-von-frank-simon">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Grundsolide. Wertbest&#228;ndig. Keine Experimente.</strong> sind die Werbeaussagen von Frank Simon, Gesch&#228;ftsf&#252;hrer der Grund &amp; Wert und unz&#228;hliger Gesellschaften, fr&#252;her vorwiegend mit dem Zusatz &#8220;Trend Capital&#8221;. Seitdem aber das mutma&#223;liche Schneeballsystem von &#8220;Trend Capital&#8221; zum Erliegen kam, versucht Simon mit der Grund &amp; Wert  neue Anleger mit Investitionen in Immobilien aus Deutschland zu k&#246;dern.</p>
<p>Da man gerne mit gesch&#246;nten Zahlen arbeitet und die bisherigen Fonds von Simon desastr&#246;s endeten, ist die Werbeaussage eine Ironie auf die Erfahrungen mit Trend Capital.</p>
<p>Vorsicht ist mit Investitionen in Immobilen von Simon schon deswegen angebracht, da die gesch&#228;digten Anleger von Trend Capital, statt der R&#252;ckzahlung ihres angelegten Geldes, eine Beteiligung an Deutschen Immobilien bekommen k&#246;nnen. Ein Schelm, wer B&#246;ses dabei denkt.</p>
<p>Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Newsletter, den Sie kostenfrei unter leipzig@kanzlei.de anfordern k&#246;nnen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei.de/auch-die-gw-grund-wert-service-gmbh-ist-eine-gesellschaft-von-frank-simon/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Trend Capital &#8211; wo ist Frank Simon?</title>
		<link>http://www.kanzlei.de/trendcapital</link>
		<comments>http://www.kanzlei.de/trendcapital#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 17:47:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.buck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Trend Capital]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei.de/?p=2085</guid>
		<description><![CDATA[Wo ist Frank Simon und Trend Capital? Trotz der st&#228;ndigen Ank&#252;ndigungen von Herrn Simon gibt es in den Dubai Fonds seit 2009 keine Gesellschafterversammlungen mehr. Zudem k&#252;ndigten die Rechtsanw&#228;lte von Herrn Simon an, dass eine Gesellschafterversammlung Ende 2011 „fest eingeplant“ &#8230; <a href="http://www.kanzlei.de/trendcapital">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wo ist Frank Simon und Trend Capital?</strong></p>
<p>Trotz der st&#228;ndigen Ank&#252;ndigungen von Herrn Simon gibt es in den Dubai Fonds seit 2009 keine Gesellschafterversammlungen mehr. Zudem k&#252;ndigten die Rechtsanw&#228;lte von Herrn Simon an, dass eine Gesellschafterversammlung  Ende 2011 „fest eingeplant“ sei.</p>
<p>Auch die Jahresabschl&#252;sse der Fondsgesellschaften f&#252;r die Gesch&#228;ftsjahre 2008 – 2010 liegen bis heute nicht vor.</p>
<p>Stattdessen werden die Namen der Trend Capital Gesellschaften schrittweise ge&#228;ndert oder neue Fonds werden unter das neue Label „Grund &#038; Wert“ gestellt.</p>
<p>Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Newsletter, den Sie <a href="http://www.kanzlei.de/standorte/anwaltskanzlei-leipzig/trend-capital-info-newsletter" title="Trend Capital Info-Newsletter">hier anfordern k&#246;nnen</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei.de/trendcapital/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Trend Capital</title>
		<link>http://www.kanzlei.de/trend-capital</link>
		<comments>http://www.kanzlei.de/trend-capital#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 05 Jun 2011 07:14:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Archiv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.advo24.de/kanzlei-de/?p=1398</guid>
		<description><![CDATA[Im Zuge der Ermittlungen und Rechtsstreitigkeiten gegen Trend Capital, Frank Simon und die West Audit AG sind Fakten bekannt geworden, dass es sich zumindest bei den Dubai Fonds von Simon um ein mutma&#223;liches Schneeballsystem und um einen mutma&#223;lichen Kapitalanlagebetrug handelt. &#8230; <a href="http://www.kanzlei.de/trend-capital">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Zuge der Ermittlungen und Rechtsstreitigkeiten gegen Trend Capital, Frank Simon und die West Audit AG sind Fakten bekannt geworden, dass es sich zumindest bei den Dubai Fonds von Simon um ein mutma&#223;liches Schneeballsystem und um einen mutma&#223;lichen Kapitalanlagebetrug handelt. Den Anlegern von Trend Capital stellt das Leipziger B&#252;ro detaillierte Informationen zur Verf&#252;gung.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei.de/trend-capital/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Freispruch&#8221; f&#252;r das Affiliate-Marketing II: die Urteilsgr&#252;nde</title>
		<link>http://www.kanzlei.de/freispruch-fur-das-affiliate-marketing-ii-die-urteilsgrunde</link>
		<comments>http://www.kanzlei.de/freispruch-fur-das-affiliate-marketing-ii-die-urteilsgrunde#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 Feb 2011 08:13:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Archiv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.advo24.de/kanzlei-de/?p=1396</guid>
		<description><![CDATA[Im Ergebnis konnte der Advertiser f&#252;r die T&#228;tigkeit seines Publishers nicht verantwortlich gemacht werden. Die Haftung f&#252;r Beauftragte wie vorliegend den Publisher kn&#252;pfe an das vom Auftraggeber – vorliegend dem Advertiser – als Teil seiner Gesch&#228;ftsorganisation beherrschbare Risiko an und &#8230; <a href="http://www.kanzlei.de/freispruch-fur-das-affiliate-marketing-ii-die-urteilsgrunde">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Ergebnis konnte der Advertiser f&#252;r die T&#228;tigkeit seines Publishers nicht verantwortlich gemacht werden. Die Haftung f&#252;r Beauftragte wie vorliegend den Publisher kn&#252;pfe an das vom Auftraggeber – vorliegend dem Advertiser – als Teil seiner Gesch&#228;ftsorganisation beherrschbare Risiko an und erstrecke sich nicht auf die Gestaltung von anderen als den zu seinem Partnerprogramm angemeldeten Internetseiten, deren hinreichende Kontrolle ihm weder m&#246;glich noch zumutbar gewesen sei. Im vorliegenden Fall habe sich das zwischen dem Advertiser und dem Publisher vermittelte und jeweils durch AGBs geregelte Auftragsverh&#228;ltnis nur auf die eine – einzige – zum Partnerprogramm des Advertisers angemeldete sog. Haupt-URL bezogen (mit allen ihren Unterseiten), so dass der Publisher insbesondere eine Provision nur f&#252;r solche Ums&#228;tze des Advertisers habe erzielen k&#246;nnen, die durch Ansteuern des Hyperlinks zu dessen Online-Shop auf der angemeldeten Seite oder einer ihrer Unterseiten angebahnt wurden. Umgekehrt sei eine Werbet&#228;tigkeit des Publishers au&#223;erhalb dieses Bereichs (sei es im gesch&#228;ftlichen Interesse Dritter oder im eigenen Interesse) dem Advertiser nicht ohne Weiteres zuzurechnen. Solch eine Zurechnung w&#228;re in Betracht gekommen, wenn der Advertiser mit der (seine Interessen f&#246;rdernden) anderweitigen T&#228;tigkeit des Publishers rechnen musste und er sie h&#228;tte beeinflussen k&#246;nnen, mit anderen Worten: sie sich nicht seinen Kontrollm&#246;glichkeiten entzogen h&#228;tte. Allerdings habe eine solche Abrechenbarkeit &#252;ber die angemeldete Haupt-URL mit ihren Unterseiten im Streitfall nicht vorgelegen, und es habe sich dem Advertiser auch nicht aufdr&#228;ngen m&#252;ssen, dass der Publisher im Bereich dieser in die Abwicklung des Partnerprogramms eingebundenen Seite eine Suchmaschinenmanipulation vornehme, die die Gefahr von Kennzeichenverletzungen in sich berge – wobei f&#252;r eine Haftung h&#228;tte hinzutreten m&#252;ssen, dass der Advertiser dies sodann auch auf zumutbare Weise h&#228;tte unterbinden k&#246;nnen. Ein solches Zusammentreffen von Zurechnungsfaktoren konnte der Senat nicht feststellen. Jedenfalls habe es im Streitfall am Element der gewissen Risikobeherrschung als weitere Voraussetzung f&#252;r eine Haftung des Advertisers gefehlt. Falls n&#228;mlich die Seite mit der Rechtsverletzung in keiner Verbindung zur angemeldeten URL stand, habe der Advertiser zwar die fehlerhafte Platzierung seines Hyperlinks mit Hilfe einer Tracking-Software erkennen k&#246;nnen, was gegebenenfalls die Versagung von Provisionen f&#252;r dar&#252;ber angebahnte Ums&#228;tze zur Folge gehabt h&#228;tte. Auf die Gestaltung der &#8220;falschen&#8221; Umgebung seines Links als solche hatte der Advertiser dagegen keinen Einfluss, und zur Durchsetzung seines Anspruchs auf Entfernung des falsch platzierten Hyperlinks habe er erst Anlass gehabt, wenn er von dem Fehler erfahren habe oder auf zumutbare Weise h&#228;tte erfahren haben k&#246;nnen. Dies war bis zur Entfernung des Hyperlinks durch den Publisher &#8211; nach Abmahnung durch die Kl&#228;gerin &#8211; nicht erweislich der Fall. Aber auch wenn die angemeldete Seite mit dem dort integrierten Hyperlink im Wege einer Frame-Einbindung unter einer anderen, die Rechte der Kl&#228;gerin verletzenden Seite angezeigt worden w&#228;re, k&#246;nne der Advertiser dennoch nicht f&#252;r zeichenrechtswidrige Gestaltungen des Frames durch den Publisher haftbar gemacht werden. Denn dass eine solche Frame-Einbindung &#252;berhaupt stattfand, konnte der Advertiser nicht erkennen. Technische Mittel, wie die von ihm eingesetzte Tracking-Software, konnten ihm ebenso wie dem Affiliate-Plattformbetreiber bei der Nachverfolgung eines Hyperlinks immer nur den &#8220;letzten Schritt&#8221; zeigen, hier die Hauptseite mit dem Hyperlink, aber nie den &#8220;Rahmen&#8221;. Auch &#252;ber Einfluss auf die Gestaltung dieses &#8220;Rahmens&#8221; verf&#252;gte der Adveriser im &#220;brigen nicht, weshalb der Publisher letztlich auch aus objektiver Sicht nicht als der Beauftragte des Advertisers erscheine. Ebenso wenig wie ein Unternehmen, das im Gesch&#228;ftslokal eines H&#228;ndlers mit Plakaten f&#252;r seine Produkte werbe, f&#252;r die Art und Weise der Werbung des H&#228;ndlers f&#252;r sein eigenes Gesch&#228;ft verantwortlich gemacht werden k&#246;nne, seien dem Advertiser seiner Kontrolle entzogene Methoden des Publishers zur Last zu legen, mit denen der Publisher auf seine Internetkataloge und erst dort mit weiterf&#252;hrenden Hyperlinks zu den betreffenden Unternehmen zu locken versuche. Eine St&#246;rerhaftung scheitere nach den vorstehenden Erw&#228;gungen gleichfalls an der fehlenden Verletzung zumutbarer Pr&#252;fpflichten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei.de/freispruch-fur-das-affiliate-marketing-ii-die-urteilsgrunde/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>„Freispruch“ f&#252;r das Affiliate-Marketing</title>
		<link>http://www.kanzlei.de/freispruch-fur-das-affiliate-marketing</link>
		<comments>http://www.kanzlei.de/freispruch-fur-das-affiliate-marketing#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 31 Jan 2011 08:12:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Archiv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.advo24.de/kanzlei-de/?p=1393</guid>
		<description><![CDATA[Wir hatten als Prozessvertreter auf Beklagtenseite &#252;ber den gesamten Instanzenzug hinweg – Landgericht K&#246;ln/Oberlandesgericht K&#246;ln/Bundesgerichtshof/Oberlandesgericht K&#246;ln – regelm&#228;&#223;ig &#252;ber den Fall, der das gesamte Affiliate-Marketing zu einem unkalkulierbaren Haftungsrisiko zu machen drohte, berichtet (vgl. etwa Kanzlei.de-News vom 27.10.2009). &#220;ber zwei &#8230; <a href="http://www.kanzlei.de/freispruch-fur-das-affiliate-marketing">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir hatten als Prozessvertreter auf Beklagtenseite &#252;ber den gesamten Instanzenzug hinweg – Landgericht K&#246;ln/Oberlandesgericht K&#246;ln/Bundesgerichtshof/Oberlandesgericht K&#246;ln – regelm&#228;&#223;ig &#252;ber den Fall, der das gesamte Affiliate-Marketing zu einem unkalkulierbaren Haftungsrisiko zu machen drohte, berichtet (vgl. etwa Kanzlei.de-News vom 27.10.2009). &#220;ber zwei Instanzen war ein Affiliate-Pogrammbetreiber (Advertiser) f&#252;r aus Gr&#252;nden der Suchmaschinenoptimierung vorgenommene Markenverletzungen eines seiner Publishers zur Unterlassung verurteilt worden, obwohl die Markenverletzung eine Domain betraf, die der Publisher nicht beim Affiliate-Programm des Advertisers angemeldet hatte. Da jedoch ein Affiliate-Programmbetreiber – genauso wenig wie jeder andere Website-Betreiber bei Verlinkungen – nicht die „Quelle der Quelle“ im Internet &#252;berpr&#252;fen kann, h&#228;tte die Aufrechterhaltung des ersten OLG-Urteils (5/2006), wonach der Programmbetreiber eine verschuldensunabh&#228;ngige Repr&#228;sentantenhaftung f&#252;r all seine Publisher und deren Seiten, ob angemeldet oder nicht, &#252;bernehmen musste, de facto zum &#8220;Aus&#8221; solcher Partnerprogramme in Deutschland f&#252;hren k&#246;nnen. Am 28.01.2011 hat nun, nach R&#252;ckverweisung vom BGH und einer umfangreichen Beweisaufnahme, das OLG K&#246;ln – diesen Erw&#228;gungen Rechnung tragend – die Klage des Markeninhabers kostenpflichtig abgewiesen; die Revision wurde nicht zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgr&#252;nde liegen noch nicht vor. Kanzlei.de-News wird weiter berichten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei.de/freispruch-fur-das-affiliate-marketing/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kurzdomains: Nachvergabe am 12.1.2011</title>
		<link>http://www.kanzlei.de/kurzdomains-nachvergabe-am-12-1-2011</link>
		<comments>http://www.kanzlei.de/kurzdomains-nachvergabe-am-12-1-2011#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 12 Jan 2011 08:11:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Archiv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.advo24.de/kanzlei-de/?p=1391</guid>
		<description><![CDATA[Wie DENIC am 14.12.2010 mitgeteilt hat, werden alle bisher durch einstweilige Verf&#252;gungen gestoppten ein- und zweistelligen Domains am 12.01.2011 im Faxvergabeverfahren &#252;ber spezielle Faxformulare im Halb-Stunden-Rhythmus nachvergeben. Ob die Nachvergabe Rechtssicherheit schafft, steht zu bezweifeln. Anzunehmen ist, dass seitens der &#8230; <a href="http://www.kanzlei.de/kurzdomains-nachvergabe-am-12-1-2011">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie DENIC am 14.12.2010 mitgeteilt hat, werden alle bisher durch einstweilige Verf&#252;gungen gestoppten ein- und zweistelligen Domains am 12.01.2011 im Faxvergabeverfahren &#252;ber spezielle Faxformulare im Halb-Stunden-Rhythmus nachvergeben. Ob die Nachvergabe Rechtssicherheit schafft, steht zu bezweifeln. Anzunehmen ist, dass seitens der urspr&#252;nglichen Anspruchsteller an den nun nachzuvergebenden Kurzdomains weiterhin Marken- und Namensrechte reklamiert werden, und dass sich ein k&#252;nftiger Domaininhaber daher entsprechenden Unterlassungsanspr&#252;chen ausgesetzt sehen k&#246;nnte.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei.de/kurzdomains-nachvergabe-am-12-1-2011/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Institut f&#252;r den Mittelstand (IFM) geht online</title>
		<link>http://www.kanzlei.de/institut-fur-den-mittelstand-ifm-geht-online</link>
		<comments>http://www.kanzlei.de/institut-fur-den-mittelstand-ifm-geht-online#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Nov 2010 13:30:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Archiv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://localhost/advo24/kanzlei-de/wordpress/?p=1</guid>
		<description><![CDATA[„Who do I call when I want to call Europe? Call IFM!“ lautet das ehrgeizige Motto des Instituts, das ab morgen, 9.11.2010, mit neuer Homepage unter wwww.institut-mittelstand.de zu finden sein wird. Das IFM erhebt f&#252;r sich den Anspruch, den Mittelstand &#8230; <a href="http://www.kanzlei.de/institut-fur-den-mittelstand-ifm-geht-online">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Who do I call when I want to call Europe? Call IFM!“ lautet das ehrgeizige Motto des Instituts, das ab morgen, 9.11.2010, mit neuer Homepage unter <a href="http://www.institut-mittelstand.de/">wwww.institut-mittelstand.de</a> zu finden sein wird.<span id="more-11"></span></p>
<p>Das IFM erhebt f&#252;r sich den Anspruch, den Mittelstand in Europa mit einem umfassenden Dienstleistungsportfolio, erbracht durch hochqualifizierte Experten, zu beraten und zu begleiten &#8211; von der Standortfrage &#252;ber die Finanzierung aus &#246;ffentlichen und privaten Mitteln bis hin zur geordneten Liquidation und Unternehmensfortf&#252;hrung. Die Kanzlei ESB engagiert sich f&#252;r das IFM mit ausgewiesenen Rechtsexperten und repr&#228;sentativen Lokationen</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei.de/institut-fur-den-mittelstand-ifm-geht-online/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>VGH Bad.-W&#252;rtt. Keine Mindestbezugsdauer h&#246;herer Bez&#252;ge f&#252;r Leistungsbez&#252;ge der Rektoren, Kanzler (et.al.) der Hochschulen nach der W-Besoldung</title>
		<link>http://www.kanzlei.de/vgh-bad-wurtt-keine-mindestbezugsdauer-hoherer-bezuge-fur-leistungsbezuge-der-rektoren-kanzler-et-al-der-hochschulen-nach-der-w-besoldung-2</link>
		<comments>http://www.kanzlei.de/vgh-bad-wurtt-keine-mindestbezugsdauer-hoherer-bezuge-fur-leistungsbezuge-der-rektoren-kanzler-et-al-der-hochschulen-nach-der-w-besoldung-2#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 19:38:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Archiv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://dresden.kanzlei.de/?p=1</guid>
		<description><![CDATA[VGH Baden-W&#252;rttemberg: Rechtsansicht des Finanzministers nicht best&#228;tigt &#8211; keine Mindestbezugsdauer h&#246;herer Bez&#252;ge wegen § 5 Abs. 3 BeamtVG f&#252;r Leistungsbez&#252;ge der Rektoren, Kanzler (et.al.) der Hochschulen nach der W-Besoldung gem&#228;&#223; § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBesG. Mit &#8230; <a href="http://www.kanzlei.de/vgh-bad-wurtt-keine-mindestbezugsdauer-hoherer-bezuge-fur-leistungsbezuge-der-rektoren-kanzler-et-al-der-hochschulen-nach-der-w-besoldung-2">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VGH Baden-W&#252;rttemberg: Rechtsansicht des Finanzministers nicht best&#228;tigt &#8211; keine Mindestbezugsdauer h&#246;herer Bez&#252;ge wegen § 5 Abs. 3 BeamtVG f&#252;r Leistungsbez&#252;ge der Rektoren, Kanzler (et.al.) der Hochschulen nach der W-Besoldung gem&#228;&#223; § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBesG.<span id="more-1238"></span></p>
<p>Mit Urteil vom 06.04.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-W&#252;rttemberg (4 S 822/09; rechtskr&#228;ftig) entschieden, dass Ruhegehaltsbez&#252;ge ausschlie&#223;lich nach § 15 a BeamtVG inklusive der funktionalen Leistungsbez&#252;ge nach § 33 Abs. 1 BBesG zu berechnen sind. Ausschlaggebend ist ausschlie&#223;lich die Innehabung des Amtes im statusrechtlichen Sinne, und: der Wechsel von der B-Besoldung in die neue W-Besoldung ist keine &#196;nderung des Amtes im statusrechtlichen Sinne. Bei der Berechnung des Ruhegehaltes ist mithin nicht von etwaigen fr&#252;heren Dienstbez&#252;gen aus der Besoldungsgruppe B auszugehen, sondern von den statusbezogenen Bez&#252;gen aus der Besoldungsgruppe W zuz&#252;glich der Leistungsbez&#252;ge. Der Kl&#228;ger, pensionierter Kanzler einer Universit&#228;t, hatte f&#252;r eine Umstellung in die Besoldungsgruppe W optiert und erhielt neben seinem Grundgehalt aus der Besoldungsgruppe W eine Funktionszulage als Leistungsbezug. Der Beklagte hatte nach der Pensionierung des Kl&#228;gers die H&#246;he der Versorgungsbez&#252;ge, die ruhegehaltsf&#228;hige Dienstzeit und den ma&#223;geblichen Ruhegehaltssatz festgesetzt mit dem Hinweis, dass sich die ruhegehaltsf&#228;higen Dienstbez&#252;ge in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 3 und 5 BeamtVG nach der Besoldungsgruppe B bestimmten. Dem erteilte der VGH nun eine Absage und best&#228;tigte sonach das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts <a href="http://www.kanzlei.de/standorte/anwaltskanzlei-stuttgart" class="kblinker">Stuttgart</a>, wonach der Beklagte verpflichtet wird, die ruhegehaltsf&#228;higen Dienstbez&#252;ge des Kl&#228;gers nach Besoldungsgruppe W 3 zuz&#252;glich des funktionsbezogenen Leistungsbezuges r&#252;ckwirkend zum Datum des Eintritts in den Ruhestand neu festzusetzen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei.de/vgh-bad-wurtt-keine-mindestbezugsdauer-hoherer-bezuge-fur-leistungsbezuge-der-rektoren-kanzler-et-al-der-hochschulen-nach-der-w-besoldung-2/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

