Gibt es eine KI-Blase?
Bei uns häufen sich in den letzten zwei Jahren und nochmals verstärkt in den vergangenen sechs Monaten die Mandatseingänge zu Themen rund um die Künstliche Intelligenz. Andererseits ist in der Wirtschaftspresse von einer allgemeinen Überbewertung des ökonomischen Potentials Künstlicher Intelligenz im Sinne einer “KI-Blase” die Rede, die sicherlich bald platzen wird.
Aber wo liegt die Wahrheit?
Tatsache ist: Die zahlreichen Softwareentwicklungsfirmen in unserem Mandantenstamm können sich das Programmieren ohne generative KI-Assistenten nicht mehr vorstellen. Von uns beratene Energieversorger sowie Energiedienstleister entwickeln KI-basierte Systeme zur effizienten und sparsamen Nutzung der Ressourcen. Rechenzentrumsdienstleister bauen riesige neue Rechenzentren zum Betrieb energiehungriger KI-Systeme und stellen Überlegungen an, wie der Energieverbrauch reduziert und die benötigte Energie preiswert und ressourcenschonend beschafft werden und wie KI dazu beitragen kann. Von uns beratene Krankenversicherungen setzen KI zur Prüfung von Belegen und zur Aufdeckung von Abrechnungsbetrug zu Lasten der Sozialgemeinschaft der versicherten ein. Zu uns kommen Start-Ups aus allen möglichen Branchen, die es Verbrauchern wie Unternehmen in alltäglichen Dingen einfacher machen wollen, damit diese sich auf die schönen und wichtigen Dinge konzentrieren können. Dabei handelt es sich nicht um Luftschlösser: Die Projekte gingen und gehen in die Realisierung.
Auch die Investoren haben seit den Zeiten der New Economy und der Dot-Com-Blase viel dazu gelernt. Klar: Dass die Papiere börsennotierter Unternehmen zum Teil erheblich überbewertet sind, ist zutreffend, dies ist den allgemeinen Mechanismen und Fantasien des Wertpapierhandels geschuldet. Eine KI-Blase aber vergleichbar mit der Dot-Com-Blase gibt es nicht. Das Potential Künstlicher Intelligenz im Kontext sinnvoller Anwendungen für die Menschheit ist im Gegenteil enorm. Dies birgt zugleich große Chancen für die Digitalwirtschaft in Deutschland und Europa. Mit der DSGVO, unserem Urheberrecht sowie der KI-Verordnung haben wir in Europa zudem den passenden Rechtsrahmen dafür, dass wir als Menschen die KI kontrollieren – und nicht umgekehrt.
Autor: Stefan Ansgar Strewe
Geschäftsführender Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Richter am Verfassungsgerichtshof
Veröffentlicht am 14.11.2025
unter #Compliance, #Datenschutz, #Geistiges Eigentum (insbes. Urheberrecht), #IT-Recht
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