Hinweisgebersysteme nach Hinweisgeberschutzgesetz

Das Team von esb Dresden unterstützt Sie bei der Entwicklung, Einrichtung und dem Betrieb von Hinweisgebersystemen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) aufgrund der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie dem Betrieb einer internen Meldestelle.

Hintergrund: Pflicht nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Ab Dezember 2023 sind Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeitenden und bereits ab 2. Juli 2023 Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden (sowie unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden Behörden und bestimmte Finanzunternehmen) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine interne Meldestelle zur vertraulichen Bearbeitung eingehender Hinweise zu Compliance-Verstößen einzurichten. Anderenfalls drohen empfindliche Bußgelder sowie der legale Abfluss von kritischen Unternehmensinterna und Know-how.

Eigene Meldestelle oder outsourcen?

Die Einrichtung und der Betrieb einer eigenen internen Meldestelle ist mit hohen Aufwänden verbunden, die von einem mittelständischen Unternehmen nur mit Mühe selbst gestemmt werden können. Daher haben wir uns für den hochsensiblen Bereich des Whistleblowings entschieden, die Einrichtung und den Betrieb einer Meldestelle für unsere Mandanten zu übernehmen. Sie profitieren dabei sowohl von unserer mehr als 25jährigen Erfahrung in Compliance-Themen als auch davon, dass Sie sich auf unser Fingerspitzengefühl bei der Bearbeitung eventueller Hinweise verlassen können. Zudem kann eine outgesourcte Meldestelle in sinnvoller Weise auch nur durch Rechtsanwälte betrieben werden, da die juristische Bearbeitung der eingehenden Hinweise nicht nur Rechtskenntnisse, sondern auch eine Zulassung als Rechtsanwalt voraussetzt.

Fachanwaltliche Kompetenz schafft Vertrauen

Unsere Fachanwälte für IT-Recht und erfahrenen Rechtsexperten in Sachen Compliance werden Ihre Meldestelle auf Wunsch einrichten und unterhalten.

Eigenes esb-Meldeportal

Für die Entgegennahme der Meldungen und deren fachanwaltliche Bearbeitung setzen wir ein im esb-Verbund durch unseren Kooperationspartner esb data GmbH entwickeltes und technisch als SaaS-Lösung betriebenes Meldeportal ein, über das die Eingaben sehr einfach getätigt und benutzerfreundlich verwaltet werden können. Das System erfüllt sämtliche Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und ist entsprechend zertifiziert.

So erfolgt die fachanwaltliche Bearbeitung einer Meldung
  • Wir nehmen für Sie als Vertrauensanwalt die Meldung in Empfang. Dies kann über das Meldeportal, aber auch per E-Mail, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei bzw. per Webmeeting erfolgen.
  • Der Hinweisgebende erhält sodann von uns die gesetzlich vorgeschriebene Eingangsbestätigung.
  • Wir prüfen die Meldung summarisch, nehmen eine erste rechtliche Einordnung vor und klären offene Fragen mit dem Hinweisgebenden.
  • Auf dieser Basis erstellen wir für Sie eine kurze rechtliche Handlungsempfehlung zu den nächsten Schritten.
  • So im Einzelfall gewünscht unterstützen wir Sie juristisch bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Folgemaßnahmen.
Unsere Preise
GegenstandPreis
Tätigkeit als Vertrauensanwalt im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz  

Dies umfasst folgende fachanwaltliche Tätigkeiten  

– Einrichtung und Unterhaltung Ihrer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz  

– Entgegennahme von Hinweisen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes  

– vertrauliche Eingangsprüfung eines jeden eingehenden Hinweises  

– gesetzeskonforme Dokumentation eines jeden eingehenden Hinweises  

– vertrauliche Kommunikation mit dem Hinweisgebenden unter besonderer Berücksichtigung der juristisch relevanten Punkte  

– vertrauliche fachanwaltliche Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen  

– summarische rechtliche Erstprüfung (insbesondere Zuordnung zu einem Rechtsgebiet, erste juristische Einschätzung, ob die erhobenen Vorwürfe Substanz haben könnten)  

– Unterbreitung eines juristisch kurz begründeten Lösungsvorschlags zur Vorbereitung von Folgemaßnahmen (z.B. Hinzuziehung externer Experten wie Steuerberater oder spezialisierte Anwälte, Einleitung weiterer interner Ermittlungen zum Sachverhalt, Stellen von Strafanzeigen)  
150,- Euro pro Monat bis 249 Mitarbeitende   250,- Euro pro Monat bei 250 bis 499 Mitarbeitenden 350,- Euro pro Monat bei 500 bis 999 Mitarbeitenden Für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden erstellen wir Ihnen ein passendes Angebot
Jeweils auf Wunsch im Einzelfall: Juristische Unterstützung bei der Durchführung der Folgemaßnahmen   Unsere Tätigkeit erfolgt dann auf Basis eines gesonderten Einzelauftrags nach gemeinsamer Bewertung der voraussichtlichen Aufwände und Haftungsrisikenermäßigter einheitlicher Stundensatz von 240,- Euro
Unsere Spezialisten

Gern unterstützen wir Sie als Ihre Vertrauensanwälte bei der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle:

Stefan Ansgar Strewe
Stefan Ansgar Strewe

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Geschäftsführender Partner bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB

Heike Nikolov
Heike Nikolov

Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Partnerin bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB