Erstellung von Kooperationsverträgen sowie Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen
Kooperations- sowie Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E-Verträge) können sehr komplex werden, indem sie einzigartige Vertragsgegenstände und deren Besonderheiten regeln.
Hintergrund: Hohe Haftungssummen und erhebliche tatsächliche Unsicherheiten
Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen bergen das Risiko extremer Unsicherheiten beider Vertragsparteien in sich.
Kooperations- sowie F&E-Verträge müssen in einem frühen Stadium der Zusammenarbeit die teils unabsehbaren Risiken und schwer kalkulierbaren Kosten der geplanten Forschung angemessen berücksichtigen.
Die Forschungsgegenstände befinden sich noch in der Entwicklung. Der Erfolg kann nicht versprochen werden. Währenddessen wünschen sich die Unternehmen hinreichende Sicherheiten für ihre Ausgaben. Zudem können Forschungseinrichtungen nur bedingt auf Versicherungen zurückgreifen. Dadurch stehen hohe finanzielle Verluste der Beteiligten im Raum, die ein angemessener und ausgeglichener Vertrag minimieren und gerecht verteilen soll.
Leistungen von esb
Wir erstellen passgenaue Verträge, die Ihre persönlichen Haftungsrisiken möglichst gering halten. Je nach Bedarf können wir den Vertrag dienst- oder werkvertraglich ausgestalten, so dass deutlich wird, ob und inwieweit ein konkreter Erfolg der Forschung geschuldet wird.
Gern prüfen wir auch Ihre Vertragsentwürfe auf gravierende rechtliche Mängel oder detaillierte Verbesserungsmöglichkeiten und beraten Sie bei den Vertragsverhandlungen.
Unsere Spezialist*innen
Gerne unterstützen wir Sie:
Stefan Ansgar Strewe
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Geschäftsführender Partner
Heike Nikolov
Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Partnerin
Sandro Hänsel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht, Geschäftsführender Partner
Anne Schramm, LL.M. (VUW)
Angestellte Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht
Nicole Marquardt
Angestellte Rechtsanwältin
Dr. Marlies Möller
Angestellte Rechtsanwältin